Eine Person - 2 Arbeitszimmer in einer Wohnung

  • Hallo,

    kann eine Person 2 Arbeitszimmer in der eigenen Wohnung absetzen, wenn diese Person sowohl einer freiberuflichen als auch einer gewerblichen Tätigkeit nachgeht? Zum Beispiel ein Arbeitszimmer für einen Bürojob (freiberuflich) und ein Arbeitszimmer, das für eine gestalterische Tätigkeit und als Lager der gestalteten Produkte genutzt wird. Für die zweite Tätigkeit besteht ein online-shop in dem die gestalteten Produkte verkauft werden.

    Vielen Dank

  • kurz und knapp - nein! Mehr als ein Arbeitszimmer kann ich nirgends im Einkommensteuergesetz finden, auch nicht in den Richtlinien, Hinweisen etc.