Hallo zusammen,
ich habe ein paar Fragen...
Für 2018 kriege ich 840 Euro Erstattung, so hat das Programm das berechnet.
Für 2019 - 173 Euro Nachzahlung.
Wenn ich zusammen für 2018 and 2019 abgeben möchte, also denn auf diese Taste klicke "Datensätze aus dem vorherigen Jahr übernehmen), dann sagt er mir, dass er nur einen Arbeitgeber (Lohnsteuerbescheinigung) aus dem vorherigen Jahr übernehmen kann und dann ist wieder diese 173 Euro Nachzahlung. Wo ist aber diese 840 Euro Erstattung aus dem Jahr 2018? Warum rechnet er das nicht mit wenn ich für beide Jahre zusammen abgeben möchte?
Und wenn ich denn nur für 2018 abgeben würde, dann kriege ich theoretisch meine 800 Euro zurück? Dann würde ich für 2019 gar nichts abgeben. Ist es so möglich?
Danke schön!
Mit besten grüßen
Daniels
Die Summe zu erstatten wird verloren wenn man die Datensätze aus dem vorherigen Jahr übernimmt. Die vorherige Erstattung wird nicht mitberechnet
- daniels93
- Unerledigt
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Was du machen willst, ist schlicht und einfach rechtlich nicht erlaubt. Du musst für jedes Jahr eine eigene Erklärung abgeben, also für 2018 mit der entsprechenden Software für das Jahr 2018 und für 2019 mit deiner vorhandenen Version.
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Dann würde ich für 2019 gar nichts abgeben. Ist es so möglich?
Wenn sich da eine Nachzahlung ergibt, dann spricht ziemlich viel für eine Pflichtveranlagung. Da solltest Du dann solche Gedankenspiele außen vor lassen. Es sei denn natürlich, Du kennst Dich im Steuerrecht und den Pflichtveranlagungsgründen gut aus.
Die Einkommensteuer unterliegt der Abschnittsbesteuerung. Die Besteuerungsgrundlagen sind für jeden Veranlagungszeitraum gesondert zu erstellen. Genau deshalb musst Du eben auch für jeden Veranlagungszeitraum (Kalenderjahr) eine eigenständige Einkommensteuererklärung erstellen.
Diese "Datenübernahme" macht man i.d.R. nur einmal und das geschieht bestenfalls zu Beginn der Arbeiten an der Erklärung. Und das dient einzig und alleine der Arbeitserleichterung, um nicht alle Dauersachverhalt immer wieder neu anlegen zu müssen.
Hat man schon an einer Erklärung Werte eingegeben bzw. Tatbestände angelegt, dann kann sich diese übrigens sehr gut mit einer neuerlichen Datenübernahme zerschießen und man kann mit der Arbeit, ohne Datensicherung, von vorne beginnen. Einzelne Tatbestände dann noch aus dem Vorjahr zu übernehmen, das sollte man nur mit sehr guten Softwarekenntnissen machen.
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Dann würde ich für 2019 gar nichts abgeben. Ist es so möglich?
Wenn sich da eine Nachzahlung ergibt, dann spricht ziemlich viel für eine Pflichtveranlagung. Da solltest Du dann solche Gedankenspiele außen vor lassen. Es sei denn natürlich, Du kennst Dich im Steuerrecht und den Pflichtveranlagungsgründen gut aus.
Die Einkommensteuer unterliegt der Abschnittsbesteuerung. Die Besteuerungsgrundlagen sind für jeden Veranlagungszeitraum gesondert zu erstellen. Genau deshalb musst Du eben auch für jeden Veranlagungszeitraum (Kalenderjahr) eine eigenständige Einkommensteuererklärung erstellen.
Diese "Datenübernahme" macht man i.d.R. nur einmal und das geschieht bestenfalls zu Beginn der Arbeiten an der Erklärung. Und das dient einzig und alleine der Arbeitserleichterung, um nicht alle Dauersachverhalt immer wieder neu anlegen zu müssen.
Hat man schon an einer Erklärung Werte eingegeben bzw. Tatbestände angelegt, dann kann sich diese übrigens sehr gut mit einer neuerlichen Datenübernahme zerschießen und man kann mit der Arbeit, ohne Datensicherung, von vorne beginnen. Einzelne Tatbestände dann noch aus dem Vorjahr zu übernehmen, das sollte man nur mit sehr guten Softwarekenntnissen machen.
Danke schön! Aber denn für 2019 darf ich doch rechtlich das nicht abgeben so weit ich verstanden habe?
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Was du machen willst, ist schlicht und einfach rechtlich nicht erlaubt. Du musst für jedes Jahr eine eigene Erklärung abgeben, also für 2018 mit der entsprechenden Software für das Jahr 2018 und für 2019 mit deiner vorhandenen Version.
Bedanke mich für die Antwort. Ich habe das erst einfach falsch verstanden. Alles klar denn! Dann mache ich nur für 2018.
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Was du machen willst, ist schlicht und einfach rechtlich nicht erlaubt. Du musst für jedes Jahr eine eigene Erklärung abgeben, also für 2018 mit der entsprechenden Software für das Jahr 2018 und für 2019 mit deiner vorhandenen Version.
Bedanke mich für die Antwort. Ich habe das erst einfach falsch verstanden. Alles klar denn! Dann mache ich nur für 2018.
Nein, nicht nur 2018. Jetzt hast Du es richtig falsch verstanden.
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Was du machen willst, ist schlicht und einfach rechtlich nicht erlaubt. Du musst für jedes Jahr eine eigene Erklärung abgeben, also für 2018 mit der entsprechenden Software für das Jahr 2018 und für 2019 mit deiner vorhandenen Version.
Bedanke mich für die Antwort. Ich habe das erst einfach falsch verstanden. Alles klar denn! Dann mache ich nur für 2018.
Nein, nicht nur 2018. Jetzt hast Du es richtig falsch verstanden.
Ich habe ein wenig nachgelesen, das stimmt... Also ich schicke denn für 2018 mal und mal für 2019 raus. Du hast Recht.
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wenn ich für beide Jahre zusammen abgeben möchte?
Du musst doch für jedes Jahr getrennt eine Erklärung abgeben.
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wenn ich für beide Jahre zusammen abgeben möchte?
Du musst doch für jedes Jahr getrennt eine Erklärung abgeben.
Das stimmt. Ich kannte mich einfach sehr schlecht aus. Du hast recht.