Novelle der Heizkostenverordnung

  • Werte Verwalterkollegen,


    hat jemand aktuelle Informationen zum Stand der deutschen Gesetzgebung bzgl. Novelle der Heizkostenverordnung?


    Mit 25.10.2020 sollten ja erheblichen Änderungen auf uns alle zukommen, sofern die EU Richtlinien in nationale Gesetze gegossen werden.


    Viele Infos aus der Immowirtschaft und besonders natürlich der Meßdienstleister - aber irgendwie finde ich keinerlei aktuellen Sachstand ?

    Die WEG Reform scheint alles zu überlagern...oder wird das im Hinterstübchen still und leise verabschiedet ?


    https://www.wohnen-im-eigentum…fernablesung-wird-pflicht

    https://www.vbhg.de/index.php/…-der-heizkostenverordnung

    https://wohnungswirtschaft-heu…en-aber-auch-mehr-kosten/

    https://www.techem.de/informat…ergieeffizienz-richtlinie


    :wacko: Bin gespannt was da wirklich hierzulande realisiert wird. Denn wenn das alles so kommt, gibt es einen Riesenaufwand für Vermieter, Verwalter und für Mieter und Eigentümer einen

    erheblichen Kostenzuwachs !


    Die Funkausstattungen sind schweineteuer, die Abrechnungsbereitstellung per Papier, App, Onlineportal (monatlich !!!) wird weder der Verwalter noch ein Dienstleister umsonst machen. Mir erscheint das eine Gelddruckmaschine der Istas, Techems und Co. - Lobby zu sein....:cursing:

    Hier bin ich raus, hier schau ich rein ... :P

  • Mir erscheint das eine Gelddruckmaschine der Istas, Techems und Co. - Lobby zu sein....

    Volle Zustimmung.


    Ich prüfe sehr oft kostenlos Hilfesuchende wegen der en BK Abrechnung. Mir wird es immer schlecht, wenn ich die Kosten dieser Geldruckmaschinen (GDM) sehe.


    Und was die für einen Mist reinbaggern, einfach awful.


    Meine Jüngste wohnt bei Flensburg und hat die erste Abrechnung für 2019 bekommen. Was dort einer der GDM (mit 20. Buchstaben vorne) berechnet hat, einfach unmöglich. Selbst ein Anwalt von Haus und Grund, die die Vermieter aufgrund meinen Feststellungen angesprochen haben, war über die Logik deren Abrechnung erstaunt.

    Nur ein Beispiel:

    Bezahlung und Rechnung für Schmutzwasser für 2019 wurde Anfang 2019 erstellt und umgelegt, beim Wasser war es im August 19. Und die werben immer mit Plausibilitätsprüfung...

  • Ja, ich denke auch, dass das eher zum Nachteil als zum Vorteil für alle (Mieter) sein wird.


    Grundsätzlich sollen alle neu zu installierenden Zähler/Heizkostenverteiler per Funk abzulesen sein, ab dem 25.10.2020.
    Alle alten/vorhandenen (nicht fernablesbaren) sind bis zum 01.01.2027 nachzurüsten/zu ersetzen.


    Wie oft haben wir es, dass jemand mit den Heizkosten nicht hinkommt, wenn er im Oktober oder November eine Wohnung anmietet. In der NK-Abrechnung sieht das immer ganz schlimm aus. Wenn man aber weiß, dass sich die Heizkosten über das Jahr "verteilen", dann ist das nur noch halb so schlimm.


    Ich erwarte dadurch eher einen höheren Aufwand, Kosten, aufgeschreckte Mieter und Mieter, die sich einen feuchten Kericht darum scheren.


    Lachen werden diejenigen, wie errjot schrieb, die sich eh schon die Hände reiben.


    Das kann nur eines bedeuten: Wir machen den GDM Konkurrenz und eröffnen selbst ein solches Etablissement...!

  • Ich auch. Brauchen wir nur jemand, der die Liegenschaften mit Messzählern ausstattet. Der dickste Aufwand ist die Heizkörperbewertung...soeben gelernt die Korrekturfaktoren sind nicht statisch sondern vom HKV abhängig. Das war mir neu...

    Die reine Heizkostenabrechnung ist ja kein Hexenwerk, das macht die Software...

    Hier bin ich raus, hier schau ich rein ... :P

  • soeben gelernt die Korrekturfaktoren sind nicht statisch sondern vom HKV abhängig.

    Das ist mir auch neu. Soweit mich mein technisches Wissen gelehrt hat, wird der Umrechnungsfaktor aus den verschieden Faktoren eines Heizkörpers wie:

    Art des Heizkörper, Baulänge, Bauhöhe, Bautiefe, Sicke, Hersteller, Montagepunkt, errechnet.

    Danach wird er "K-Wert" berechnet und dient der Berücksichtigung unterschiedlicher Heizkörperleistungen gemäß DIN EN 442 bzw. DIN 4704.


    Ich habe das eine und andere Haus mit neuen funkablesbaren Geräten, auch Wasserzähler, durch eine deutschlandweit tätigen Betrieb umrüsten lassen.

    Nach ca. 3 Wochen bekommt man dann eine Berechnung den für die vorhandenen Heizkörper erforderlichen K-Wert = Umrechnungsfaktor.


    Also für mich unverständlich, warum das mit dem HKV zu tun haben soll.

  • Brauchen wir nur jemand, der die Liegenschaften mit Messzählern ausstattet.

    Ich habe mal recherchiert.


    In zwei Objekten, dort sollten die HKV erneuert werden, hatte ich Schwierigkeiten, einen Handwerker zu finden. Meine damalige Lösung war, es über ein bundesweit tätiges Unternehmen machen zu lassen. Der aus dem Raum Frankfurt kommende Betrieb vermittelt die Aufträge an Installateure die das dann vor Ort machen. Leider waren die Ausführungen nicht optimal gelaufen, dann hat das und dann das gefehlt.

    Da ich nur als kostenloser Ideengeber war und mich dann mal telefonisch dort gemeldet hatte, das war denen zu viel, die Reaktion war, dass ich quasi "aufgelegt" habe.


    Nun kommt die neue Verordnung und ich denke, dass es da eine akzeptable Lösung gibt, die ich gerne weitergeben möchte. Wir sind uns einig, dass man von den GDM weg kommen soll, denn deren Kosten belasten die Mieter doch erheblich. Da meine Feststellungen bisher meistens schlecht mit den Ausführungen war, sollte sich jeder selbst darum bemühen, etwas zu ändern.


    Ich habe zwei Anbieter in Augenschein genommen. Qundis hat alle Geräte in Funkausführung. Für das manuelle Auslesen haben die einen Datensammler. Heißt, der Ableser geht ans Haus, nicht ins Haus, und ließt die Daten in den Datensammler und der überträgt es an einen Laptop in ein entsprechendes Programm. Die Daten werden in eine Excel lesbare Datei abgespeichert.

    Dieses System kenne ich, denn ich bekomme diese Daten zugemailt und kann dann die Heizkosten abrechnen.


    Der m. E. bessere Weg habe ich bei Allmess gefunden. Der ortsansässige Fachbetrieb macht einen Kostenvoranschlag für die nachträgliche Installation der Funkmessgeräte (oder Erneuerung wegen Eichfristen), wobei es sich da lohnt auch den Kaltwasserzähler mit auszustatten, und gibt es an Allmess, die dann die Kosten bezahlen und der Eigentümer kann diese Kosten dann als Mietkosten über 5-6 Jahre an die Mieter umlegen.

    Darin sehe ich einen Vorteil, denn weder der Eigentümer noch Hausverwalter muss sich darum bemühen, dass alles funktioniert. Auch bei Allmess gibt es den mobilen Datensammler aber auch einen per Netz, doch der lohnt sich nur, wenn einer von euch viele Wohnungen betreut.

    Eine Information füge ich bei.


    Vielleicht hat aber schon einer eine entsprechende positive Möglichkeit gefunden, dann bitte auch hier eine Rückmeldung geben.

  • soeben gelernt die Korrekturfaktoren sind nicht statisch sondern vom HKV abhängig.

    Das ist mir auch neu. ....


    Also für mich unverständlich, warum das mit dem HKV zu tun haben soll.

    Ich habe das nun bestätigt bekommen von einem GDM. Je nach verwendetem HKV gibt es unterschiedliche Kges Werte.

    https://www.heizware.de/dokumente/infothek/Verbrauchsmessgeraete_-_Wie_rechne_ich_mit_Heizkostenverteiler_ab.pdf

    Sofern man diese Werte aus einer alten Abrechnung hat, kann man selber als Verwalter, oder mittels einem anderen Dienstleister, die HK Abrechnung erstellen.

    Nur bei der Neuausstattung mit anderen HKVs muss eine Neubewertung vorgenommen werden.


    Ich werde mal versuchen, hier selber eine Liegenschaft abzurechnen, parallel zum GDM und dann sehen ob sich "dieses Geschäft" als Konkurrenz lohnt.:beer:

    Hier bin ich raus, hier schau ich rein ... :P

    Einmal editiert, zuletzt von Datawizz ()

  • parallel zum GDM und dann sehen ob sich "dieses Geschäft" als Konkurrenz lohnt.

    Ich nehme sehr stark an, dass du dann irgendwo die Millionen ausgeben wirst. Denn was die ein scheffeln, unglaublich.


    Leider bin ich mit 74 nicht mehr dazu gewillt, lege es aber dem einen oder anderen Eigentümer ans Herzen, dass selbst zu managen, Kinderspiel, wenn man etwas sich damit befasst;)

  • wer mietet,

    Ja aber bei den HKV´s geht das doch nur über die Mietfunktion. Wenn du sie kaufst, was natürlich billiger ist, dann kannst du die nicht mehr umlegen.


    Daher lieber bei einem der bereits angesprochenen Betriebe mieten und umlegen, als auf den Kosten sitzen zu bleiben. Wir sind uns doch einig, dass selbst diese Mietkosten zig x billiger ist, was die GDM berechnen. Das was die an Mietkosten bezahlen, würdest du auch bei Heizware z. B. bezahlen, NUR nicht den Rattenschwanz, der dann auf den GDM Rechnung steht.

    Liegenschaftsgebühr, Portokosten usw., einfach ätzend.

  • Ich habe bei einer Kanzlei gerade die Frage platziert, ob nicht eine WEG selber Eigentümer der HKVs und Zähler werden kann, und diese dann - wie die GDMs - an die einzelnen Eigentümer vermietet. Nach meinem Verständnis müsste das genauso als Betriebskosten umlegbar sein.

    Mal schauen...

    Hier bin ich raus, hier schau ich rein ... :P

  • Wäre auch interessant zu wissen. Da ich einer Hausverwaltung helfe den technischen Part zu klären, sind meine Fühler bereits unterwegs, auch zu dem, deren Info du mir gegeben hast.


    Bei der HV geht es darum, dass die die Geräte dann in ihrem Umfeld selbst ablesen können und die hohen GDM Kosten entfallen. Und der Molline hat sowas nur weiß ich noch nicht, wie die das machen werden, ob durch eigene Monteure (Anbauen der Geräte) oder Subunternehmer in D. Denke, dass ich die kommende Woche eine Info bekomme.

  • Bei der HV geht es darum, dass die die Geräte dann in ihrem Umfeld selbst ablesen können und die hohen GDM Kosten entfallen. Und der Molline hat sowas nur weiß ich noch nicht, wie die das machen werden, ob durch eigene Monteure (Anbauen der Geräte) oder Subunternehmer in D. Denke, dass ich die kommende Woche eine Info bekomme.

    Genau mein Ansatz. Die WEG kauft+vermietet, die Verwaltung übernimmt die Heizkostenabrechnung.

    Damit ist aber ein Techem, Molline, ISTA etc. draußen....die werden also versuchen dieses Modell zu vereiteln. Das geht nur über freie Lieferanten wie Zählermiete.de Heizkosten-online.de usw. Die Technik müsste gekauft werden durch die WEG, die Installation und Einrichtung macht ein freies Montageunternehmen, am besten werden die Daten dann per GSM an den Verwalter geliefert. Der muss einen Server einrichten und dort die Daten empfangen, und natürlich ab 1.1.2022 monatlich für die Bewohner abgreifbar machen. Das wird durchaus ein Aufwand....

    Hier bin ich raus, hier schau ich rein ... :P

  • ab 25.10.2020 einen Anspruch darauf

    Ab diesem Datum darf kein Gerät mehr ohne Funkübertragung eingebaut werden. Die Auswertung des Energieverhaltens ist noch nicht abschließend festgelegt, daher wird hier noch keine Kontrolle stattfinden.

    Ab dem 1-1-2027 müssen alle Geräte Funk haben.

  • Das wird durchaus ein Aufwand...

    Da stimme ich zu. Aber eine andere Möglichkeit die Abzocke der GDM zu reduzieren gibt es meiner Meinung nicht.


    Das einzige wo es dran hapern wird, qualifizierte Fachfirmen zu finden, die auch die Befähigung für den Umbau usw. haben. Such doch in deiner Gegend einen solchen, das wird schwerX(

  • und natürlich ab 1.1.2022 monatlich für die Bewohner abgreifbar machen

    Warum monatlich ?

    Ich habe gelesen: ab 25.10.2020 einen Anspruch darauf, eine halbjährliche Aufstellung ihrer Verbrauchsdaten zu erhalten.

    Leider ist das nur die halbe Wahrheit.


    https://www.wohnen-im-eigentum…fernablesung-wird-pflicht


    Ab 2022 haben Bewohner ein Recht auf monatliche Dateninfos, WENN bereits funkbasierte Erfassungsgeräte verbaut sind.

    Das ist der Grund, warum die GDMs die Walk-by Lösungen kaum noch unterstützen. Das ist ein Auslaufmodell, denn mit walk-by wird der Aufwand

    monatliche Messdaten bereitszustellen, extrem unwirtschaftlich. Fährt ja keiner jeden Monat an der Liegenschaft vorbei....


    https://www.bundesbaublatt.de/…llen-muessen_3513816.html

    Der Dreh- und Angelpunkt wird die Argumentation zur "Kosteneffizienz" dieser Massnahmen sein. Sprich, wieviel Energieeinsparung ist zu erwarten durch die tolle neue Information über den bisherigen Verbrauch verglichen mit den Kosten der Massnahme. Das hier irgendwas "billiger" wird für die Bewohner, kann ich zumindest nicht erkennen. Nur weil ich monatlich lese wieviel Heizenergie ich verbraucht habe, dreh ich die Raumtemperatur nicht runter. Bildungsferne und finanziell schwach aufgestellte Bewohner werden das auch kaum machen....

    Also bleibt für mich hier die Erkenntnis: Mehrumsatz für die Messdienstleister wird gefördert. Kein Einspareffekt für Bewohner, zumindest seh ich das nicht auf breiter Front...


    Und wer sich frägt, warum die Novelle der HKV so lange dauert... https://www.strunz-alter.de/th…eizkostenverordnung-2021/

    Das steht dann auch dieses Gedankenspiel:

    Zitat

    Sollte die Regelung so kommen, würde es keine Sanktionen für Sondereigentümer geben. § 12 Abs. 1 HeizkV ist im Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander nicht anzuwenden. Allerdings könnten Mieter im vermieteten Sondereigentum den Strafabzug beanspruchen. Der Strafabzug würde sich bei Fehlen der Verbrauchsmitteilungen sowohl auf die Heizkosten, als auch auf die Warmwasserkosten beziehen. Bei durchschnittlichen Heiz- und Warmwasserkosten für eine 70 m² Wohnung i.H.v. 882 € im Jahr (Grundlage ist der Durchschnittswert laut Betriebskostenspiegel 2019 des DMB i.H.v. 1,05 €/m² im Monat) würde der Strafabzug 26,46 € betragen.


    Die Pflicht mag also kommen, und die WEG entscheidet sich (da muss man als Verwalter natürlich sehen das man die Finger draussen hat...) dafür pflichtwidrig zu handeln...ok, und ein Mieter sagt "He, wo sind meine monatlichen Daten..." und macht vom Strafabzug Gebrauch. Könnte die WEG ja vereinbaren ... "ok, wenn dann einer kommt, dann legen wir jeder 'nen 10er auf den Tisch...ist immer noch viel billiger als der ganze Erfassungsaufwand".


    ICH würde das jedenfalls anregen. Was nicht heisst das es korrekt ist. :golly::monster:

    Interessanter Blog zum Thema: https://www.mti-entrasys.de/ausser-spesen-nichts-gewesen/


    Hier bin ich raus, hier schau ich rein ... :P

    7 Mal editiert, zuletzt von Datawizz ()

  • Für interessierte Kollegen: lest Euch mal ein zum Thema "LoRaWAN" Netze und geeignete funkausgestattete Zähler. Gibts z.B. von Zenner, die sind Teil der Minol Gruppe. Das ist ein Weg in die Zukunft, der die Möglichkeit bietet kostengünstige Heizkostenabrechnungen und monatliche Verbrauchsinformationen durch den Verwalter der Liegenschaft erstellen zu lassen. Ohne jährlich 500 Euro an den GDM zu zahlen, nur fürs Anwerfen der Abrechnungssoftware....

    Hier bin ich raus, hier schau ich rein ... :P

  • Genau mein Ansatz. Die WEG kauft+vermietet, die Verwaltung übernimmt die Heizkostenabrechnung.

    Damit ist aber ein Techem, Molline, ISTA etc. draußen....die werden also versuchen dieses Modell zu vereiteln. Das geht nur über freie Lieferanten wie Zählermiete.de Heizkosten-online.de usw. Die Technik müsste gekauft werden durch die WEG, die Installation und Einrichtung macht ein freies Montageunternehmen, am besten werden die Daten dann per GSM an den Verwalter geliefert. Der muss einen Server einrichten und dort die Daten empfangen, und natürlich ab 1.1.2022 monatlich für die Bewohner abgreifbar machen. Das wird durchaus ein Aufwand....

    Übrigens, ich habe die "Molliner" angeschrieben und bisher keine Auskunft erhalten.


    Also, abgehakt, die wollen das vermutlich so machen, wie die GDM. Da werden wir mal weiter suchen müssen....