Aufforderung Finanzamt zur Abgabe obwohl Steuererklärung bereits elektronisch übermittelt

  • Hallo allerseits,

    ich habe am 11.09 meine Steuererklärung elektronisch in steuersparbuch 2020 mittels Elster für 2019 übermittelt. Trotzdem bekam ich heute eine Aufforderung meine Einkommenssteuererklärung mittels Elster einzureichen.


    Der Sendebericht zeigt mir die Elster-Zertifikatsdatei und das Transferticket an.


    Soll ich die Elster-Abgabe mittels Zertifikat wiederholen oder einfach dem Finanzamt schreiben und den Elster-Sendebericht anhängen?


    Freue mich über Tips und Hinweise.


    Viele Grüße


  • Steuererklärung ausdrucken, ganz genau anschauen ob auch wirklich alles korrekt ist, auch an welches FA sie rausgeht und ob alle nötigen Felder ausgefüllt sind. Sind Fehler drin, kann es sein dass das FA Dich auffordert das abzugeben, weil das was Du geschickt hast nicht korrekt war, oder es hat einfach nicht geklappt. Also alles peinlich genau kontrollieren, wenn alles gut ist, nochmal schicken und 1 Woche warten und anrufen obs ankam.

  • Gib dem Finanzamt die Ticketnummer. Anhand der Nummer kann nachverfolgt werden, wo die Erklärung angekommen ist.

    Bei einer nochmaligen Versendung gilt das neue Datum als Abgabedatum und damit wären höhere Versäumniszuschläge fällig.

  • Was steht denn bezüglich der Sendedaten im Sendebericht in den Dateieigenschaften? Und wurde die richtige Steuernummer für ESt-Zwecke verwendet?

    Anbei der Sendebericht mit Schwärzung von namensbezogenen Daten


    Steuernummer von mir als Ehemann stimmt. Zumindest sehe ich die passende in dem Dokument "Meine Kopie" unterhalb "Ihre bereits erstellte Steuererklärung". Wir haben die Steuer als Zusammenveranlagung eingereicht. Ich muss dazu sagen, das meine Ehefrau in Deutschland noch keine Steuernummer hat. Könnte das damit zusammen hängen?


  • Gib dem Finanzamt die Ticketnummer. Anhand der Nummer kann nachverfolgt werden, wo die Erklärung angekommen ist.

    Bei einer nochmaligen Versendung gilt das neue Datum als Abgabedatum und damit wären höhere Versäumniszuschläge fällig.

    Okay, du meinst die Transferticketnummer aus dem Sendebericht? Ich würde demnach die Steuererklärung -wie Michael1972 beschrieben hat- ausdrucken und in einem Begleitschreiben auf die Transferticketnummer aus dem ELSTER Sendebericht verweisen ?


    Sollte der Druck die "komprimierte Steuererklärung" sein oder die vollständige unter dem Punkt "Formulare für meine Unterlagen drucken"?

    • Offizieller Beitrag

    Okay, du meinst die Transferticketnummer aus dem Sendebericht? Ich würde demnach die Steuererklärung -wie Michael1972 beschrieben hat- ausdrucken und in einem Begleitschreiben auf die Transferticketnummer aus dem ELSTER Sendebericht verweisen ?

    Warum nicht einfach einmal zum Telefon greifen und das in einem kurzen Gespräch klären? ?(


    Und sicher, dass die ESt angemahnt wird und nicht die EÜR etc.?


    Und:

    Und wurde die richtige Steuernummer für ESt-Zwecke verwendet?

  • Also, miwe4 hat Recht. Das einfachste ist manchmal das direkte Gespräch.


    Hörer in die Hand genommen 5 Minuten gewartet, dann kam eine nette Damen an das Telefon. Nach 2-3 Fragen wurde der "Fehler" gefunden. Dadurch das ich/ wir von nun an Zusammenveranlagt werden bekommen wir eine neue Steuernummer und irgendwo im System wurde ein Kennzeichnen nicht gesetzt.


    Leben ist schön

    • Offizieller Beitrag

    Also, miwe4 hat Recht. Das einfachste ist manchmal das direkte Gespräch.

    Das ist für beide Seiten fast immer der einfachste Weg. ;)


    Vielen Dank für die Rückmeldung. :thumbup: