Berechnung der Steuernachzahlung bei Altersteilzeit

  • Hallo zusammen,


    ich trage mich mit dem Gedanken, im nächsten Jahr in Altersteilzeit zu gehen und bin dabei, die damit natürlich verbundenen finanziellen "Einbußen" abzuschätzen.

    Für den zu erwartenden Nettolohn in der ATZ habe ich einen Internet-ATZ-Rechner verwendet, jedoch wird dort darauf hingewiesen, dass der 20%ige Aufstockungsbetrag erstmals nicht versteuert wird, jedoch durch den "Progressionsvorbehalt" bei der Einkommenssteuererklärung eine Steuer-Nachzahlung sehr wahrscheinlich ist.

    Jetzt die Frage - kann man diese Nachzahlung irgendwie abschätzen?


    Vielen Dank im Voraus für etwaige Tipps. Habe einen ähnlichen Beitrag aus dem Jahre 2013 gefunden, aber der hilft mir auch nicht so richtig weiter.

    • Offizieller Beitrag

    Vielen Dank im Voraus für etwaige Tipps. Habe einen ähnlichen Beitrag aus dem Jahre 2013 gefunden, aber der hilft mir auch nicht so richtig weiter.

    Dann sollte man auch auf diesen direkt verweisen bzw. verlinken. Ggf. ist es ja doch derselbe Lösungsweg oder zumindest ein ähnlicher.


    Jetzt die Frage - kann man diese Nachzahlung irgendwie abschätzen?

    Testfall anlegen? ?(

    • Offizieller Beitrag

    Jetzt die Frage - kann man diese Nachzahlung irgendwie abschätzen?

    Eigentlich zwei Möglichkeiten:


    1. Du gibst deine Daten in ein Programm für 2019 ein. Das wird zwar nicht mit der Berechnung für 2021 übereinstimmen, aber du hast eine ungefähre Idee.

    2. Du berechnest dein ungefähres zu versteuerndes Einkommen und addierst den Altersaufstockungsbetrag hinzu. Dann berechnest du nach der Formel in § 32a EStG 2021 deinen prozentualen Steuersatz. Diesen prozentualen Steuersatz wendest du auf das ursprüngliche zu versteuernde Einkommen an.
    Nun musst du nur noch die einbehaltene Lohnsteuer abziehen und schon hast du den ungefähren Nachzahlungsbetrag.


    Ich persönlich würde Variante 1 bevorzugen :)

  • Hallo Petz,

    danke für die schnelle Antwort! :thumbsup:
    Wenn ich aber Variante 1 wähle (hab die Daten ja eh im Steuersparbuch 2019), wie simuliere ich denn dann diese Geschichte mit dem Progressionsvorbehalt? :/ Indem ich das halbe Brutto eingebe? Und wie spezifiziere ich die 20% (steuerfreie) Aufstockung?

    • Offizieller Beitrag

    1. Du gibst deine Daten in ein Programm für 2019 ein. Das wird zwar nicht mit der Berechnung für 2021 übereinstimmen, aber du hast eine ungefähre Idee.

    Sagte ich ja:

    Testfall anlegen? ?(


    Indem ich das halbe Brutto eingebe

    Eben die ungefähren Zahlen, die man Dir ja sicherlich in irgendeiner Art und Weise vorher mal dargestellt hat.


    wie simuliere ich denn dann diese Geschichte mit dem Progressionsvorbehalt? :/ ..... Und wie spezifiziere ich die 20% (steuerfreie) Aufstockung?

    Genau die Beträge unterliegen doch dem Progressionsvorbehalt und wurden dir doch sicherlich auch zur Hand gegeben.

  • Nrin,nein, ich hab mich wahrscheinlich unklar ausgedrückt- ich kenne natürlich mein halbes Bruttogehalt und auch den 20%igen Aufstockungsbezrag, aber wie gebe ich diesen als steuerfreien Bezug im Wiso-Sparbuch so an, dass die höhere Steuerbelastung durch den Progressionsvorbehalt berechnet wird?

    • Offizieller Beitrag

    ... auch den 20%igen Aufstockungsbezrag, aber wie gebe ich diesen als steuerfreien Bezug im Wiso-Sparbuch so an, dass die höhere Steuerbelastung durch den Progressionsvorbehalt berechnet wird?

    Zeile 28 der Anlage N 2019


    Hast Du Dir eigentlich vor Deiner Unterschrift irgend etwas genau erklären oder ausrechnen lassen? Das sollte man doch eigentlich vorher machen, um die Konsequenzen abschätzen zu können.

  • Diese Berechnungen hat mir mein Arbeitgeber unaufgefordert zusammen mit dem Angebot zugesandt! Natürlich nur für die Einkünfte aus der Tätigkeit dort, aber das ist eigentlich selbstverständlich als Entscheidungsgrundlage.

    Dass ich trotzdem meine eigenen Berechnungen gemacht habe, steht auf einem anderen Blatt.

  • Hallo, ich hoffe das ich hier richtig bin. Bin in Altersteilzeit (Progressionsvorbehalt) : Wo trage ich bei Wiso Sparbuch außer Zeile 15 den Betrag noch ein (Anlage N) z.B. Steuerpflichtiger Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug vielleicht.

    Kleiner Tipp wäre nett. Danke

  • Du bekommst für Altersteilzeit eine Lohnsteuerbescheinigung. In dieser steht alles. Und versteuert wurde hier doch, du bekommst doch nur den Nettobetrag überwiesen.