Hallo,
ich bin neu hier und habe eine Frage zum berufsbedingten Umzug.
Man findet im Internet zwei Aussagen darüber wie das Finanzamt die Zeitersparnis von 1h pro Tag ermittelt.
1. Maßgeblich ist das Verkehrsmittel, das Sie tatsächlich benutzen.
2. Maßgeblich ist das Verkehrsmittel, das Sie nach dem Umzug tatsächlich benutzen. Dessen Fahrzeit wird dann verglichen mit der (ggf. fiktiven) Fahrzeit dieses Verkehrsmittels vor dem Umzug.
Allerdings finde ich dazu nichts verbindliches in Form von Gesetzen oder Urteilen.
Kann mir jemand erklären, welche Methode gültig ist?
Hintergrund:
Wir planen einen Umzug und ich überlege ob ich im nächsten Steuerjahr mit Auto oder mit Fahrrad zur Arbeit fahre.
Entfernung vor Umzug: 40km pro Richtung
Verkehrsmittel vor Umzug: ÖPNV (Dauer 1h8min pro Richtung)
Entfernung nach Umzug: 16km pro Richtung
Verkehrsmittel nach Umzug: Auto (Dauer 25min pro Richtung) oder Fahrrad (Dauer 38min pro Richtung)
Motivation für den Umzug ist tatsächlich die Zeitersparnis wegen der Familie.
Private Gründe gibt es nicht: Kein Wohneigentum, Wohnfläche ist gleich groß, Familie ist unverändert, ich bin 5 Tage die Woche auf Arbeit, auch in Coronazeiten.
Meine Frage ist nun: Komme ich mit Fahrrad und Rückrechnung der Fahrzeit auf die alte Wohnung (Methode 2) oder PKW und Vergleich mit ÖPNV (Methode 1) beim Finanzamt einfacher ans Ziel ohne viel Diskussion oder Nachweiserbringung?
Vielen Dank
Ingo