Inwieweit können im Rahmen von Fortbildungskosten
(Studium) bzw. im Rahmen der dopp. Haushaltsführung
Telefon- und Internetkosten geltend gemacht werden?
Telefon- und Internetkosten
- steuerbär
- Erledigt
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Mit einem Einzelverbindungsnachweis des Anbieters können die angefallenen Kosten geltend gemacht werden, sonst nur pauschal 20% der monatlichen Kosten, max. 20 € im Monat = 240 € Jahresbetrag für Telefon und 240 € f. Internetnutzung.