Telefon- und Internetkosten

  • Mit einem Einzelverbindungsnachweis des Anbieters können die angefallenen Kosten geltend gemacht werden, sonst nur pauschal 20% der monatlichen Kosten, max. 20 € im Monat = 240 € Jahresbetrag für Telefon und 240 € f. Internetnutzung.