Firmenwagen und Home Office aufgrund von Corona

  • Hallo Zusammen,


    ich beschäftige mich aktuell mit der Frage, wie ich meinen Firmenwagen bzw. die Fahrten zur Arbeitsstelle steuerlich absetzen kann.


    Ich habe aktuell einen Firmenwagen mit der 1% Regelung und der 0,03% Pauschale. Ich muss aufgrund der Corona-Pandemie bereits seit März durchegehend aus dem Home Office arbeiten, wodurch ich den Firmenwagen eigentlich nicht verwende.


    Nun zu meiner Frage: Darf ich in der Steuererklärung für 2020 dennoch die Fahrten zur Arbeit wie gewohnt angeben um die Kilometerpauschale zu erhalten, da ich diese Fahrten auch jeden Monat versteuere? Oder bezahle ich ich die 0,03% mehr oder weniger grundlos?


    Leider habe ich bisher zu dieser Frage keine passende Antwort gefunden. Vielleicht ist hier ja der eine oder andere, der mir diese Frage beantworten kann.


    Vielen Dank schon mal und viele Grüße


    Xero

  • Xero

    Hat den Titel des Themas von „Home Office und Firmenwagen asufgrund von Corona“ zu „Firmenwagen und Home Office aufgrund von Corona“ geändert.
    • Offizieller Beitrag

    Das (temporäre) Home-Office ändert doch erst einmal nicht an Deiner ersten Tätigkeitsstätte beim Arbeitgeber. Es gelten also aktuell die ganz normalen Regelungen. Was ggf. aufgrund der besonderen Umstände an Sonderregelungen oder Vereinfachungen kommt, das weiß doch jetzt noch keiner. Solange da nichts kommt, gilt das bekannte Recht. Da gibt es zu Homeoffice auch genügend nachzulesen. Ansonsten ist Die Buchhaltung bzw. der Steuerberater deines Arbeitgebers Dein Ansprechpartner. Die in Frage kommenden Berechnungsmethoden und etwaige Wechselmöglichkeiten sind ja hinlänglich bekannt.

  • Bitte prüfe einmal, ob dein Arbeitgeber wirklich seit Home-Office-Zeiten die 0,03% berechnet. Das müsste er nämlich korrigieren! Ansetzbar sind nur die Tage als Fahrten zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte, die auch tatsächlich mit Fahrten nachweisbar sind (kannst du im Fragezeichen oder in der steuerlichen Hilfe auch nachlesen.

    Dann gibt es noch die Möglichkeit, bei der Steuererklärung zu korrigieren - es gibt in der Maske (ganz nach unten scrollen) nämlich eine Frage hierzu, die man bejahen muss, dann öffnen sich weitere Eingabemöglichkeiten.

    • Offizieller Beitrag

    Bitte prüfe einmal, ob dein Arbeitgeber wirklich seit Home-Office-Zeiten die 0,03% berechnet. Das müsste er nämlich korrigieren! Ansetzbar sind nur die Tage als Fahrten zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte, die auch tatsächlich mit Fahrten nachweisbar sind (kannst du im Fragezeichen oder in der steuerlichen Hilfe auch nachlesen.

    So läuft das meiner Erinnerung nach aber nicht, denn auch bei Homeoffice kann die erste Tätigkeitsstätte immer noch beim AG sein. Das (temporäre) Arbeiten von zuhause aus ändert erst einmal rein gar nichts dran Homeoffice gab es auch schon vor Corona. Das betrifft ganz normal die Möglichkeit des Wechsels der Ermittlungsart, wenn eben eine gewisse Anzahl unterschritten ist.


    Verpflichtend korrigieren muss der AG da erst einmal nichts, wenn sich die erste Tätigkeitsstätte nach wie vor beim ihm befindet.


    Dann gibt es noch die Möglichkeit, bei der Steuererklärung zu korrigieren - es gibt in der Maske (ganz nach unten scrollen) nämlich eine Frage hierzu, die man bejahen muss, dann öffnen sich weitere Eingabemöglichkeiten.

    Danach fragt er nicht und er nennt auch kein Steuerprogramm. Es ist (noch) eine allgemeine Fragestellung zur ESt und da gelten die allgemeinen Regelungen inklusive etwaiger, bereits oben erwähnter, Wechselmöglichkeiten..

  • Guten Morgen,


    vielen Dank für die Antworten.


    Leider war seit Home Office Beginn nicht bekannt, wie lange ich tatsächlich von Zuhause arbeite. Ich glaube niemand hat damit gerechnet, dass ich im Dezember noch immer zuhause bin, daher wurde meine Besteuerung nicht angepasst.


    Ich werde dann wohl abwarten müssen ob ich meine Firmwwagen-Steuern rückwirkend über die Steuererklärung ändern kann. Ich habe gehört, dass diese Möglichkeit wohl aktuell diskutiert wird.


    Ich verwende übrigens das Buhl Steuersparbuch für meine Steuererklärung.


    Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Ich werde dann wohl abwarten müssen ob ich meine Firmwwagen-Steuern rückwirkend über die Steuererklärung ändern kann. Ich habe gehört, dass diese Möglichkeit wohl aktuell diskutiert wird.

    Da braucht es nichts "Neues". Die Möglichkeit des Wechsels im Rahmen der Erklärung gibt es, bei Vorliegen gewisser Voraussetzungen, schon immer:

    Es ist (noch) eine allgemeine Fragestellung zur ESt und da gelten die allgemeinen Regelungen inklusive etwaiger, bereits oben erwähnter, Wechselmöglichkeiten.

    Dann gibt es noch die Möglichkeit, bei der Steuererklärung zu korrigieren - es gibt in der Maske (ganz nach unten scrollen) nämlich eine Frage hierzu, die man bejahen muss, dann öffnen sich weitere Eingabemöglichkeiten.


    Da haben wir schon oft etwas zu geschrieben, also einfach mal die erweiterte Forumssuche insoweit mit geeigneten Stichwörtern nutzen. Hilfreich sollte auch Deine Programmhilfe/-suche oben rechts sein.