Photovoltaik: Modul EKSt vs EÜR Modul

  • Konkrete Frage zur Erstellung Steuer bei einer Photovoltaikanlage:


    Es gibt die 2 Möglichkeiten:


    1) über das Modul in der Einkommensteuererklärung


    2) Im gesonderten Modul EÜR


    Welches ist zu Bevorzugen bzw. genügt das Ausfüllen des entsprechenden Abschnittes in der EKSt-Erklärung.


    Ich habe dazu einen Eintrag von miwe4 gefunden, dass inzwischen (!?) das Modul in der EKSt ausreicht.

    Dies wäre am Einfachsten. Aber ist man nicht verpflichtet eine EÜR zu machen? Müßte dann über das Jahr eine einfache EÜR z.B. mit Excel gemacht werden?


    Andererseits habe ich nun die Anfangsschwierigkeiten überwunden (link) und nun kommen ja nur noch Standardbuchungen, die jedes Jahr gleich sind. Wobei es mit der Buchung von Eigenverbrauch etc. sicher dann nochmal einiges zu recherchieren gäbe.... Auch, ob und wie dann am Jahresende der Import in die EKSt klappt.


    Vielen Dank!

  • Welches ist zu Bevorzugen bzw. genügt das Ausfüllen des entsprechenden Abschnittes in der EKSt-Erklärung.

    Ich habe dazu einen Eintrag von miwe4 gefunden, dass inzwischen (!?) das Modul in der EKSt ausreicht.

    Als "Normalbucher" würde ich mir mit dem EÜR-Modul leichter tun. Zumal im gleichen Modul alle Abschreibungen automatisch verwaltet, die nötigen Erklärungen generiert u. elektronisch versendet werden können.

    Der steuerbare Gewinn ist dann schnell in die EStE. übertragen.


    Andererseits: Wenn nur eine Photovoltaikanlage betrieben wird und keine weiteren "größeren" Gewerbeeinkünfte vorliegen, würde ich miwe4 zustimmen.

    Da können ebenso Anlagegüter verwaltet werden.

    Nur eben die USt.-Gewerbest.-Erklärungen müssten noch in den sep. Modulen erstellt u. versendet werden. Ist aber bei den paar Zahlen schnell gemacht.

    Vllt. kann Kuddel1 seine Erfahrung diesbezgl. noch einbringen.

  • Nur eben die USt.-Gewerbest.-Erklärungen müssten noch in den sep. Modulen erstellt u. versendet werden.

    Kann man mittlerweile alles in einem Rutsch versenden. Auch die USt ist in der EKSt enthalten.


    Ich fülle trotzdem alle 3 Formulare aus ( EKSt ... Umsatz und EÜR ). Einfach nur zur besseren Kontrolle ... !


    Ich versende dann aber nur noch die EKSt .. weil die anderen beiden Formulare integriert sind !


    Achtung : Wird die EÜR im EKSt - Formular mit selbstverbrauchtem Strom ausgefüllt, wird die Umsatzsteuer neu berechnet.

    Sie ist dann nicht mehr mit dem Betrag der USt identisch .... und weicht geringfügig ab.


    Das funktioniert aber nicht in der Prognose - Vorschau für's nächste Jahr !!!


    Gruß Kuddel

    • Offizieller Beitrag

    Nur eben die USt.-Gewerbest.-Erklärungen müssten noch in den sep. Modulen erstellt u. versendet werden.

    Das trifft so nicht zu zu. Im ESt-Modul kann wird für die PV-Anlage eine EÜR und ggf. eine USt-Jahreserklärung erstellt. Lediglich bei UStVA und GewSt muss man die gesonderten Module nutzen, was aber auch kein Hexenwerk ist.

  • Danke für die schnellen und hilfreichen Antworten. Ich habe nur die PV - und eine Kleine. Von daher auch keine Gewerbesteuer. Es genügt also dann die Steuererklärung von "EKSt und Umsatzsteuer" im EKSt-Modul.


    Ich fülle trotzdem alle 3 Formulare aus ( EKSt ... Umsatz und EÜR ). Einfach nur zur besseren Kontrolle ... !

    - Welches Umsatzformular? Die Umsatzsteuervoranmeldung?

    - EÜR dann in dem separaten Modul "Meine Einnahmen-Überschuss-Rechnung" und nur für Eigenbedarf (Kontrolle)?


    - Und nochmal konkret die Frage: Eine unterjährige EÜR für das FA ist nicht erforderlich?

    • Offizieller Beitrag

    - Und nochmal konkret die Frage: Eine unterjährige EÜR für das FA ist nicht erforderlich?

    Es gibt in dem Sinne keine unterjährige EÜR wie bei USTVA (monatlich, vierteljährlich, Jahreszahler)

  • Danke für die schnellen und hilfreichen Antworten. Ich habe nur die PV - und eine Kleine. Von daher auch keine Gewerbesteuer. Es genügt also dann die Steuererklärung von "EKSt und Umsatzsteuer" im EKSt-Modul.

    Richtig ....


    gK

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    :lol: