Erste Steuerklärung - Zweitstudium - Werkstudent - Verlustvortrag

  • Hallo :)


    ja ich weiß das es zu diesem Thema schon etliche Threads gab. Ich habe mir wirklich Zeit genommen die Suche zu quälen. Dennoch war ich nicht in der Lage eine Antwort auf meine Frage zu finden.


    Ich bin dabei meine Steuerklärungen nachzuholen.

    2016 war mein letztes Studienjahr und in diesem habe ich auch als Werksstudent gearbeitet.

    Habe für das Steuerjahr 2016 meine Einkünfte aus meiner Werkstudententätigkeit und die Werbungskosten(Fahrweg usw.) eingegeben. Nun rechnet das Programm keine Erstattung aus da meine Einkünfte höher waren als die Einnahmen.


    Ich dachte das es bei einem Zweitstudium anders wäre!?

    Muss ich die Kosten vielleicht woanders eingeben, in der Rubrik Verlustvortrag?


    Hoffe ihr könnt mir helfen.


    Vielen Dank!


    Liebe Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Das ist die falsche Fragestellung.


    1. Waren die WK höher als 1.000 ?

    2. Wurden überhaupt Steuern gezahlt?


    Einen Verlustvortrag darf man nur eintragen, wenn man einen Verlustfeststellungsbescheid vom Vorjahr hat

    • Offizieller Beitrag

    Nun rechnet das Programm keine Erstattung aus da meine Einkünfte höher waren als die Einnahmen.

    Und den Hinweis verstehe ich leider nicht. :(

    Oder, wie @Petz schon vermutet, wurde überhaupt keine Lohnsteuer einbehalten?


    Ich dachte das es bei einem Zweitstudium anders wäre!?

    Muss ich die Kosten vielleicht woanders eingeben, in der Rubrik Verlustvortrag?

    Wie in vielen Threads zu diesem Thema erwähnt, die Du ja nach Deiner Aussage auch gelesen hast, ergibt sich ein Verlustvortrag nur bei einem negativen Gesamtbetrag der Einkünfte (§ 10d EStG). Die Werbungskosten müssen in Deinem Fall also die einkommensteuerpflichtigen Bruttoeinnahmen übersteigen.

  • Wie in vielen Threads zu diesem Thema erwähnt, die Du ja nach Deiner Aussage auch gelesen hast, ergibt sich ein Verlustvortrag nur bei einem negativen Gesamtbetrag der Einkünfte (§ 10d EStG). Die Werbungskosten müssen in Deinem Fall also die einkommensteuerpflichtigen Bruttoeinnahmen übersteigen.

    Das würde bedeuten ich könnte die Einkünfte weglassen da sie nicht steuerpflichtig waren und das Programm würde mir eine Erstattung berechnen? Da ich ja Werbungskosten hatte und die Einkünfte nicht steuerpflichtig waren?



    Und:

    Wenn man keine Steuern gezahlt hat kann man natürlich auch keine erstattet bekommen.

    Ja, aber trotzdem hatte ich doch die Kosten für das Studium? Müsste ich sie dann für 2017 eintragen?


    Oder ist das durch das Zweitstudium anders?


    Sorry stehe gerade auf dem Schlauch :/


    Vielen Dank!!!


    Liebe Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Wie in vielen Threads zu diesem Thema erwähnt, die Du ja nach Deiner Aussage auch gelesen hast, ergibt sich ein Verlustvortrag nur bei einem negativen Gesamtbetrag der Einkünfte (§ 10d EStG). Die Werbungskosten müssen in Deinem Fall also die einkommensteuerpflichtigen Bruttoeinnahmen übersteigen.

    Das würde bedeuten ich könnte die Einkünfte weglassen da sie nicht steuerpflichtig waren und das Programm würde mir eine Erstattung berechnen? Da ich ja Werbungskosten hatte und die Einkünfte nicht steuerpflichtig waren?

    Einfach noch einmal oben anfangen, unsere Antworten zu lesen. ;)


    Ja, aber trotzdem hatte ich doch die Kosten für das Studium? Müsste ich sie dann für 2017 eintragen?


    Oder ist das durch das Zweitstudium anders?

    Wie gesagt, oben beginnend noch einmal lesen. Und wenn das nicht reicht, noch einmal die Trefferliste aus der erweiterten Forumssuche durcharbeiten.

  • wenn 2016 keine Steuern gezahlt wurden - Lohnsteuerabzug - können auch keine erstattet werden - siehe #5. Und die Ausgaben fürs Studium 2016 verpuffen! In 2017 kann man nur die WK angeben, die in 2017 gezahlt wurden.

  • Vielen Dank für eure Mühen und die Antworten!


    Ich nehme mit das ich nicht von meinen Studien Kosten absetzen kann.

    Warum ist mir allerdings noch nicht klar.


    Ich dachte ich hätte gelesen das viele die Kosten ihres Studiums in dem Jahr anrechnen wenn sie anfangen zu arbeiten. Also für die Jahre wo sie studieren und keine Steuerpflichtigen Einnahmen haben einen Verlustvortrag machen der dann im ersten Arbeitsjahr angerechnet wird.


    Oder liegt der Knackpunkt darin das ich einen Verlustfeststellungsantrag für das Jahr 2016 machen muss?


    Liebe Grüße

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine ähnliche Frage. Ich habe in 2020 ein Zweitstudium (Master) beendet und im Dezember 2020 angefangen zu arbeiten. Da ich nur einen Monat gearbeitet habe, liegt mein Gehalt unter der Steuerfreigrenze und ich würde bei Abgabe einer Steuererklärung all meine gezahlten Lohnsteuern erstattet bekommen (auch ohne die Studienkosten anzusetzen) .


    Für das Studium ist ein hoher vierstelliger Betrag angefallen. Könnte es nun vorteilhaft sein, dieses Jahr für 2020 keine Steuererklärung abzugeben und stattdessen ein Jahr zu warten, damit ich meine Studienkosten dann von meinem höheren Einkommen (und dem daher geltenden höheren Steuersatz) absetzen kann? Oder komme ich durch den sich ergebenden Verlustvortrag bei Abgabe einer Steuererklärung in diesem Jahr zu dem gleichen Gesamtergebnis?


    Vielen Dank

    • Offizieller Beitrag

    Könnte es nun vorteilhaft sein, dieses Jahr für 2020 keine Steuererklärung abzugeben und stattdessen ein Jahr zu warten, damit ich meine Studienkosten dann von meinem höheren Einkommen (und dem daher geltenden höheren Steuersatz) absetzen kann?

    Nein, § 11 EStG.


    Oder komme ich durch den sich ergebenden Verlustvortrag bei Abgabe einer Steuererklärung in diesem Jahr zu dem gleichen Gesamtergebnis?

    Einfach noch einmal oben anfangen, unsere Antworten zu lesen. ;)

    Und bitte die erweiterte Forumssuche zu den begriffen Verlustvortrag bzw. Verlustrücktrag nutzen.