WEG und Miete - Großreparatur nur in EÜR

  • Hallo zusammen,


    ich stehe mal wieder auf dem Schlauch...


    Ich verwalte eine WEG mit 5 Einheiten, wobei mir mehrere gehören, die ich vermietet habe. In einer dieser Wohnungen (Sondereigentum) gab es Renovierungsarbeiten, vom Eigentümer direkt bezahlt, nicht umlagefähig. Die Kosten dürfen also weder in die Hausgeldabrechnung, noch in die Nebenkostenabrechnung müssen aber in der EÜR erscheinen...


    Wie stelle ich das an?


    Viele Grüße

    Gerhard

    Wenn ich nicht mehr antworte heißt das nicht, dass ich überzeugt bin oder zustimme. Manche Dinge lasse ich einfach so im Raum stehen...

  • Ich denke, ich habs:


    Unter 4311 Umlagekonto "Reparaturen EÜR" mit Kategorie "nicht abrechnungsrelevante Ausgaben" angelegt.


    So schaut es erstmal gut aus...

    Wenn ich nicht mehr antworte heißt das nicht, dass ich überzeugt bin oder zustimme. Manche Dinge lasse ich einfach so im Raum stehen...