Hallo zusammen,
ich stehe mal wieder auf dem Schlauch...
Ich verwalte eine WEG mit 5 Einheiten, wobei mir mehrere gehören, die ich vermietet habe. In einer dieser Wohnungen (Sondereigentum) gab es Renovierungsarbeiten, vom Eigentümer direkt bezahlt, nicht umlagefähig. Die Kosten dürfen also weder in die Hausgeldabrechnung, noch in die Nebenkostenabrechnung müssen aber in der EÜR erscheinen...
Wie stelle ich das an?
Viele Grüße
Gerhard