Hallo,
die Suchfunktion hat leider nichts Passendes ausgespuckt, daher dieser Thread.
Ich möchte in der Steuererklärung für 2020 nun zum ersten Mal mein Arbeitszimmer absetzen und bin jetzt bei den Nebenkosten ins Stocken geraten.
Bei den haushaltsnahen Dienstleistungen bin ich es gewohnt die Nebenkostenabrechnung anzugeben, die ich im Vorjahr erhalten habe, welche ja aber nicht die Kosten des Vorjahrs enthält, sondern die Kosten des Jahres vor dem Vorjahr.
Das erscheint mir beim Arbeitszimmer aber falsch. Miete und Strom für das Vorjahr kann ich leicht ermitteln, aber dann mit "verschobenen" Nebenkosten zu arbeiten sieht nicht richtig aus. Außerdem hatte ich 2019 noch überhaupt kein absetzbares Arbeitszimmer.
Kann mir hier jemand weiterhelfen? Wie werden die Nebenkosten angegeben. Ich weiß ja nicht einmal, ob ich für 2020 überhaupt eine Nebenkostenabrechnung von meinem Vermieter bekomme und warten sich überhaupt lohnt.
Freunliche Grüße
sebingel