Datenabruf: Bekomme ich automatisch einen Abrufcode?

  • Hallo,

    ich habe mir WISO Steuer-Sparbuch 2021 gekauft.

    Dort möchte ich einen steuer:Abruf machen, also die Steuerabrufautomatik von Buhl benutzen.


    Ich habe meine Daten angegeben und abgeschickt. Da ich bereits auf ELSTER freigeschaltet bin, habe ich mich da eingeloggt und nachgeschaut. Folgendermaßen sieht das gerade aus:


    Jetzt stellt sich für mich die Frage, was für eine Bedeutung die Warnung "Sie haben keinen gültigen Abrufcode" für mich konkret hat.

    Muss ich mir explizit einen beantragen? Ist dieser bereits automatisch beantragt? Oder brauche ich ihn für meine Vorhaben gar nicht?

    Ich dachte nämlich, ich bekomme nur einen "Freischaltcode", nicht aber einen "Abrufcode". Aber vielleicht reicht ja der Freischaltcode aus?

    Was mich auch verwundert ist, weshalb der "Antrag genehmigen" Button deaktiviert ist.


    Danke für eure Antworten!

    LG

    • Offizieller Beitrag

    Muss ich mir explizit einen beantragen?

    ja


    Was mich auch verwundert ist, weshalb der "Antrag genehmigen" Button deaktiviert ist.

    Dir wird doch "Abrufberechtigung beantragen" angeboten. Mit stellt sich allerdings die Frage, welcher anderen Person Du für Deine Daten bisher die Abrufberechtigung erteilt hast (siehe mittlerer Eintrag). Ggf. ist das noch vorher zu widerrufen. Müsstest Du aber bei den FAQs im ELSTER-Portal mal nachlesen bzw. müsste ein anderer beantworten.

  • Mit stellt sich allerdings die Frage, welcher anderen Person Du für Deine Daten bisher die Abrufberechtigung erteilt hast (siehe mittlerer Eintrag). Ggf. ist das noch vorher zu widerrufen.

    Im Screenshot habe ich ja bereits auf die mittlere Spalte geklickt. Die "andere Person" ist die Buhl Data Service GmbH, die für mich den Abruf macht und automatisch synchronisiert - so habe ich es verstanden.


    Als ich das eingerichtet habe konnte ich zwischen "Manuell über ELSTER abrufen" und "Abrufautomatik steuer:Abruf" wählen. Ich habe "steuer:Abruf" gewählt, woraufhin ich folgendes Formular bekommen und ausgefüllt habe (mit meinen Daten):



    Aber ich glaube, mich haben die Begrifflichkeiten nur verwirrt. Folgendes steht da nämlich:


    Also werde ich denke ich einen Freischaltcode erhalten, diesen in WISO Steuer-Sparbuch 2021 eingeben, und gut ist. Oder? Finde die Vorgehensweise etwas merkwürdig, aber ich glaube, den Abrufcode brauche ich nur, wenn ich über mich selber Abrufen will, aber das macht ja dann das Programm für mich. So habe ich es zumindest verstanden.

    • Offizieller Beitrag

    "Abrufautomatik steuer:Abruf" wählen. Ich habe "steuer:Abruf" gewählt, woraufhin ich folgendes Formular bekommen und ausgefüllt habe (mit meinen Daten):

    Da bin ich raus. Ich habe den Abruf noch nicht probiert und werde das auch nicht einstellen, da ich selber alles in der hand haben möchte und nur manuell abrufe. Da müsste dann @Billy oder ein anderer User etwas zu sagen. Ich würde vermuten, dass der Abruf-Code immer benötigt wird und entsprechend zu hinterlegen(speichern ist. Letztlich wie beim manuellen Abruf, nur eben an anderer Stelle. Ansonsten könnte ja jeder, auch ohne Deine Kenntnis, mittels der Software derartiges beantragen.

  • "Abrufautomatik steuer:Abruf" wählen. Ich habe "steuer:Abruf" gewählt, woraufhin ich folgendes Formular bekommen und ausgefüllt habe (mit meinen Daten):

    Da bin ich raus. Ich habe den Abruf noch nicht probiert und werde das auch nicht einstellen, da ich selber alles in der hand haben möchte und nur manuell abrufe. Da müsste dann @Billy oder ein anderer User etwas zu sagen. Ich würde vermuten, dass der Abruf-Code immer benötigt wird und entsprechend zu hinterlegen(speichern ist. Letztlich wie beim manuellen Abruf, nur eben an anderer Stelle. Ansonsten könnte ja jeder, auch ohne Deine Kenntnis, mittels der Software derartiges beantragen.

    Darüber habe ich mir auch schon Gedanken gemacht, aber wenn der Brief mit dem Freischaltcode immer nur an die Person geht, über die angefragt wird, kann das denke ich verhindert werden.


    Aber vielen Dank für deine schnellen Antworten! Ich bin bei solchen Themen leider etwas übervorsichtig, anstatt geduldig zu sein. Ist ja auch noch genug Zeit für die Steuererklärung. :D

    • Offizieller Beitrag

    Ich würde vermuten, dass der Abruf-Code immer benötigt wird und entsprechend zu hinterlegen(speichern ist. Letztlich wie beim manuellen Abruf, nur eben an anderer Stelle.

    Nee, beim steuer:Abruf dann selbst wird der Abrufecode nicht mehr benötigt (nur zur Freischaltung der Personen für den steuer:Abruf). Hier kommt ja dann auch nicht mehr die eigene Signaturdatei zum Einsatz.

    Darüber habe ich mir auch schon Gedanken gemacht, aber wenn der Brief mit dem Freischaltcode immer nur an die Person geht, über die angefragt wird, kann das denke ich verhindert werden.

    Wie gesagt, zur Freischaltung wird der Abrufcode benötigt. Und später bei Nutzung des steuer:Abrufs muß man sich ja im buhl:Konto anmelden zum Abruf und diese kann dann auch noch durch die 2FA gesichert werden.

    • Offizieller Beitrag

    Nee, beim steuer:Abruf dann selbst wird der Abrufecode nicht mehr benötigt (nur zur Freischaltung der Personen für den steuer:Abruf). Hier kommt ja dann auch nicht mehr die eigene Signaturdatei zum Einsatz.

    Wie gesagt, zur Freischaltung wird der Abrufcode benötigt. Und später bei Nutzung des steuer:Abrufs muß man sich ja im buhl:Konto anmelden zum Abruf und diese kann dann auch noch durch die 2FA gesichert werden.

    So meinte ich das auch. Eben, dass man den Abruf-Code zumindest einmal als Legitimation an irgendeiner Stelle hinterlegen muss. Ist ja beim manuellen Abruf nicht anders. Wird einmal eingegeben und kann dann dauerhaft gespeichert werden.

    • Offizieller Beitrag

    Wird einmal eingegeben und kann dann dauerhaft gespeichert werden.

    Ja, ich weiß aber nicht, ob der im Falle des steuer:Abrufs irgendwo gespeichert wird. Ich glaube nicht, kann mich zumindest nicht daran erinnern. Beim manuellen Abruf gibt es diese Option. Weil man ja zu jeder Abfrage diesen benötigt.

    Aber beim steuer:Abruf fragt doch Buhl an, ob es für ihren "Mandanten" neue Bescheinigungen gibt. Und durch die Freischaltung sind sie dazu autorisiert. Ich gehe davon aus, daß sie für die Abfrage ihren eigenen Abrufcode habe. So wie ich ja auch für meine Frau mit meinem Abrufcode die Bescheinigung holen kann. Da brauche ich auch nicht ihren.

    • Offizieller Beitrag

    Aber beim steuer:Abruf fragt doch Buhl an, ob es für ihren "Mandanten" neue Bescheinigungen gibt. Und durch die Freischaltung sind sie dazu autorisiert. Ich gehe davon aus, daß sie für die Abfrage ihren eigenen Abrufcode habe.

    Ich würde aber mal unterstellen, dass die diese Legitimation in irgendeiner Art und Weise im Hintergrund dauerhaft für Dich hinterlegen und für sich als Nachweis der Berechtigung. Da Buhl dann alles macht, musst Du sie ja auch nicht mehr sehen. Den Abruf-Code benötigst Du ja erst in dem Moment wieder, wo Du aus irgendeinem Grund den steuer:Abruf widerrufst und alles wieder selber machen möchtest.

    • Offizieller Beitrag

    Ich würde aber mal unterstellen, dass die diese Legitimation in irgendeiner Art und Weise im Hintergrund dauerhaft für Dich hinterlegen und für sich als Nachweis der Berechtigung. Da Buhl dann alles macht, musst Du sie ja auch nicht mehr sehen. Den Abruf-Code benötigst Du ja erst in dem Moment wieder, wo Du aus irgendeinem Grund den steuer:Abruf widerrufst und alles wieder selber machen möchtest.

    Ich denke, daß das im ELSTER-Account gespeichert ist: