Hallo,
jetzt kommt eine absonderliche Frage:
WISO EÜR 2020 wurde von mir nur zum Einlesen der Onlinebuchungen (2020) und Zuweisung zu den (S)KR03 Buchungskonten genutzt, wo noch der Zweck/Bemerkung der Buchung und eine Buchungsnummer hinterlegt wird.
Dann drucke ich alles in Papierform aus und übergebe es zusammen mit den Kontauszügen und Rechnungen an meine Buchhaltung.
Die hacken alles wieder neu in Ihr Buchhaltungsprogramm ein (meine Exportdatei wollen die nicht nehmen) und machen die Umsatzsteuervoranmeldung und den Jahresabschluß mit AFA und EÜR über eine eigene Software.
Ich vergleiche am Jahresende ledigliche, ob deren EÜR mit meiner EÜR näherungsweise identisch ist.
D.h., in Wiso wird weder Umsatzsteuervoranmeldung noch Jahresabschluß durchgeführt.
Nun muss man die steuerlich relevanten Daten in ein neues Jahr übernehmen, wenn man nicht alles neu eingeben will.
Ziel soll es sein, dass der Kontenrahmen mit allen in 2020 zusätzlich erstellten Konten rüber kommt nach 2021 und die Anlagegüter und andere für das Jahr 2021 relevante Dinge.
Die Preisfrage:
Muss man die EÜR und die Ustjahreserklärung berechnen lassen (abschicken darf ich nicht) und kann dann alles ins Jahr 2021 übernehmen?
Vielen Dank an alle