EÜR / Jahresabschluß / Datenübernahme

  • Hallo,


    jetzt kommt eine absonderliche Frage:


    WISO EÜR 2020 wurde von mir nur zum Einlesen der Onlinebuchungen (2020) und Zuweisung zu den (S)KR03 Buchungskonten genutzt, wo noch der Zweck/Bemerkung der Buchung und eine Buchungsnummer hinterlegt wird.

    Dann drucke ich alles in Papierform aus und übergebe es zusammen mit den Kontauszügen und Rechnungen an meine Buchhaltung.


    Die hacken alles wieder neu in Ihr Buchhaltungsprogramm ein (meine Exportdatei wollen die nicht nehmen) und machen die Umsatzsteuervoranmeldung und den Jahresabschluß mit AFA und EÜR über eine eigene Software.


    Ich vergleiche am Jahresende ledigliche, ob deren EÜR mit meiner EÜR näherungsweise identisch ist.

    D.h., in Wiso wird weder Umsatzsteuervoranmeldung noch Jahresabschluß durchgeführt.

    Nun muss man die steuerlich relevanten Daten in ein neues Jahr übernehmen, wenn man nicht alles neu eingeben will.


    Ziel soll es sein, dass der Kontenrahmen mit allen in 2020 zusätzlich erstellten Konten rüber kommt nach 2021 und die Anlagegüter und andere für das Jahr 2021 relevante Dinge.


    Die Preisfrage:


    Muss man die EÜR und die Ustjahreserklärung berechnen lassen (abschicken darf ich nicht) und kann dann alles ins Jahr 2021 übernehmen?



    Vielen Dank an alle

  • WISO EÜR??

    Das Modul vom Steuersparbuch oder das Programm EÜR & Kasse?

    Muss man die EÜR und die Ustjahreserklärung berechnen lassen (abschicken darf ich nicht) und kann dann alles ins Jahr 2021 übernehmen?

    kann man nachdem man das ´nahezu identische´mit Buchhaltung auf ´identisch´gebracht hat.

    Im Steuersparbuch neue Version installieren und Daten übernehmen. Man kann vorher das alte Jahr abschließen u. festschreiben, muss in deinem Fall aber nicht erfolgen da Du ja eine Buchhaltung hast die das erledigt.

    Im Programm EÜR & Kasse. Neues Jahr anlegen dann Datenübernahme.

  • Danke:


    Das Programm heißt: "WISO Steuer-Sparbuch" quasi genauso wie das Oberforum.

    Genutzt wird der Programmteil für die EÜR vom Steuersparbuch.


    Die Datenübernahme sollte ähnlich wie in EÜR & Kasse sein.


    Hab jetzt nochmal eine Nachfrage: Sollte man die Fragen betreffs EÜR dann besser im Forum:

    Buhl Software\Forum\Büro\WISO EÜR & Kasse

    stellen?

    • Offizieller Beitrag

    Hab jetzt nochmal eine Nachfrage: Sollte man die Fragen betreffs EÜR dann besser im Forum:

    Buhl Software\Forum\Büro\WISO EÜR & Kasse stellen?

    Warum sollte man so etwas machen? Die Unterforen haben ihre Bezeichnungen ja nicht ohne Grund.

  • Hab jetzt nochmal eine Nachfrage: Sollte man die Fragen betreffs EÜR dann besser im Forum:

    Buhl Software\Forum\Büro\WISO EÜR & Kasse stellen?

    Warum sollte man so etwas machen? Die Unterforen haben ihre Bezeichnungen ja nicht ohne Grund.

    Da in #2 die Frage kam:

    "WISO EÜR?? Das Modul vom Steuersparbuch oder das Programm EÜR & Kasse?",

    war ich mir nicht sicher, ob ich im richtigen Forum angefragt habe. Da mein Programm "WISO Steuer-Sparbuch 2020" heißt, denke ich aber, dass ich hier richtig bin ;)

  • Zwischenzeitlich habe ich den Jahresabschluß durchgeführt und mir ist folgendes aufgefallen:


    Man kann den Jahresabschluß scheinbar auch durchführen, wenn man unter Punkt

    3. Auswerten -> Einnahme-Überschuss-Rechnung -> Einnahme-Überschuss-Rechnung

    die Daten zwar aus den Einnahmen/Ausgaben übernommen hat, selbige aber nicht gecheckt hat.

    D.h., es sind dann noch orangene Dreiecke vorhanden.


    Bedeutet dass, dass der Bereich Einnahme-Überschuss-Rechnung losgelöst vom Jahresabschluss ist?

    Denn in der EÜR kann man ja noch manuell ändern.


    Danke vorab.

  • Vielen Dank für den Hinweis via F1.


    Die Bemerkung: "das bedeutet, dass Du Deine Buchführung nicht nach den Regeln der GoBD machst."

    kann ich aber so nicht stehen lassen:


    Wenn Du Dir mein Eingangsposting durchliest, wirst Du feststellen, dass ich selbst keine Buchhaltung durchführe.

  • Vielen Dank für den Hinweis via F1.

    gerne, sollte immer das erste sein wenn man nicht weiter weiß.

    Die Bemerkung: "das bedeutet, dass Du Deine Buchführung nicht nach den Regeln der GoBD machst."

    kann ich aber so nicht stehen lassen:

    diese Bemerkung,den Hinweis habe ich gemacht weil, Du Änderungsmöglichkeiten erwähnt hast.

    Und die kannst Du auch noch in 5 Jahren ändern wenn nicht festgeschrieben wird.


    Wenn Du Dir mein Eingangsposting durchliest, wirst Du feststellen, dass ich selbst keine Buchhaltung durchführe.

    brauche ich nicht weil ich diesbezüglich in # 2 geantwortet habe.