Private Sacheinlage

  • Hallo zusammen


    eine Frage: ich würde gerne ein privates (gebrauchtes) Motorrad als Sacheinlage/Privateinlage buchen und dies in den Wareneingang nehmen, da ich es auseinander baue und in Teilen verkaufen möchte.

    Die Frage ist nur, was für einen Wert nehme ich für die Buchung? Schätzen? Gibt es da Anhaltspunkte?


    Danke und Grüße

    Sue

  • Geht normal nicht wenn es 3 Monate auf Dich angemeldet war. Ich hab das gleiche Gewerbe. Macht auch eigentlich wenig Sinn, wenn es schon Dein privates ist und beim Verkauf dann Steuer zahlen musst.

    Oder ist es nicht Deins sondern irgendeins?

  • Hallo Michael


    also, es handelt sich um ein eigenes Motorrad, welches wir (wahrscheinlich) nicht mehr fahren wollen.


    Da wir ähnliche Marken kaufen, zerlegen und verkaufen - wir überlegen unser Hobby aufzugeben (das fahren :) würden wir ja sowieso eine neue Karre kaufen, also war die Überlegung die eigene in den Warenbestand als Privateinlage aufzunehmen.


    Ich bin nur unsicher, wie ich es schätzen soll, was für eine Unterlage ich benötige um einen Wert einzubuchen. Muss ich einen Sachverständigen bemühen weil es sonst nicht "gilt"? Oder gibt es eine Art Schwacke-Liste die ich benutzen kann und die den Wert so in etwa bestätigt.


    Danke :)

  • Eine Schwacke Liste gäbs schon, aber da gehts erst ab 2010er Baujahre los. Bin überfragt, meiner Meinung nach gehts nicht, sein privates Fahrzeug in den Warenbestand zu nehmen. Verkaufs doch privat und spar Dir die Steuern

  • Warum sollte eine Privateinlage in Umlaufvermögen nicht möglich sein? Wo hast du die drei Monate her? Die gibt es nicht im Gesetz. Das Problem ist nur der Wertansatz - in der Regel kannst du die Anschaffungskosten nehmen und die normale Abschreibung (privat 8 Jahre) davon abziehen. Wenn Schwacke dann zu einem wesentlich abweichenden Preis kommt, sollte man anpassen.

    Aber grundsätzlich kann ich auch ein 10 Jahres Motorrad in mein Umlaufvermögen einbringen.

  • Hab diese Aussage vom Steuerberater, den ich genau diesen Sachverhalt gefragt habe, weil der bei mir ja auch immer mal wieder zutrifft. Seine Aussage war, wenn ich ein Motorrad auf mich persönlich länger als 3 Monate angemeldet hatte, wird es als Privatvermögen angesehen und ich kann es auch privat weiterverkaufen ohne dass es ein Konflikt zu meinem Gewerbe geben würde.

  • Das ist aber auch etwas anderes als das, was du oben in #2 geschrieben hast. Er hat dir nicht gesagt, dass es verboten sei, dies in das Umlaufvermögen einzulegen, sondern nur, dass du das Ganze auch als privaten Verkauf handhaben kannst. Bitte in Zukunft etwas genauere Infos an andere. Aus #2 liest man, dass man das Motorrad nicht in das Umlaufvermögen einbringen darf, und das ist definitiv nicht richtig.

  • Das ist aber auch etwas anderes als das, was du oben in #2 geschrieben hast. Er hat dir nicht gesagt, dass es verboten sei, dies in das Umlaufvermögen einzulegen, sondern nur, dass du das Ganze auch als privaten Verkauf handhaben kannst. Bitte in Zukunft etwas genauere Infos an andere. Aus #2 liest man, dass man das Motorrad nicht in das Umlaufvermögen einbringen darf, und das ist definitiv nicht richtig.

    Das ist aber genau das was ich aus dem Gespräch mit dem SB herausgehört habe, dass ich nach 3 monatiger Anmeldung auf mich, das Motorrad nicht in den Warenbestand nehmen soll, sondern lieber privat veräussern.

    Wenn Du Dich so gut auskennst, dann erklär doch wie das abzulaufen hat, weil nur meine Beiträge kritisieren ohne einen konkrete Hilfestellung bringt nun auch niemandem was.....