Guten Abend/Guten Tag, ich habe eine Frage zum Buchen des häuslichen Arbeitszimmers. Bin Kleinunternehmer.
Also, klar ist mir, dass Geldentnahmen wie Überweisungen von meinem Geschäftskonte auf mein Privatkonto oder umgekehrt Geldeinlagen als Privateinlagen (SKR04 - 2180 Privateinlagen) verbucht werden. Auch Fahrtkosten mit dem privaten PKW (Kilometerpauschale) verbuche ich als Privateinlage/Nutzungseinlage.Und wenn ich eine betrieblich bedingte Rechnung vom Privatkonto aus zahle würde ich das ebenfalls als Privateinlage buchen. Richtig?
Wie sieht das aber mit dem häuslichen Arbeitszimmer aus? Ich nutze ja auch hierbei Teile meiner gemieteten Wohnung, und berechne dafür in den Betriebsausgaben die Kosten.
Die Kosten werden aber nicht über das Betriebskonto abgerechnet. Muss ich die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer dann nicht ebenfalls (analog zu den Fahrtkosten) auch als Privateinlage/Nutzungseinlage erklären? Irgenwie muss ich diese Kosten ja buchen.
Vielen Dank für Rückmeldungen