Hallo alle,
In meinem Anlagevermögen befinden sich ausgediente Software (Adobe CS6), Wordpress-Plugins, Fontlizenzen, die nicht mehr abschreibebar sind.
Ich möchte sie unter "Abgang" aus dem Anlagevermögen entfernen. Ich bekomme natürlich kein Erlös, sie werden ja nicht verkauft noch gestohlen. Reicht "Abgang ohne Verkauf" als Grund?
Ein Erinnerungswert ist auch nicht notwendig.
Wie mache ich das richtig?
Danke im Voraus.
Viele Grüße
K.