Hallo,
die von uns vermietete Wohnung im Haus hat eine eigene Ölheizung. Alle Grund-/Verbrauchskosten der Ölheizung sind somit komplett dieser Wohnung zugehörig. Der Mieter der Wohnung ist Mitte des Jahres ausgezogen. Nach dem Auszug bis Jahresende stand die Wohnung leer und die Ölheizung hatte keinen Verbrauch während des Leerstands. Die Heizkostenabrechnung zeigt nun aber nicht nur die Grundkosten während Leerstand auf den Vermieter umgelegt, sondern auch die vom Mieter komplett vor dem Auszug erzeugten Verbrauchskosten anteilig während Leerstand auf den Vermieter umgelegt. Das kann doch so nicht gedacht sein, die Verbrauchskosten vor Leerstand müsste ich doch irgendwie komplett auf den Mieter umlegen können?
Vielen Dank für Eure Einschätzung!
Udo