Steuerberater hat abgeraten das Fahrzeug als Geschäftswagen umzuschreiben, solle stattdessen mit der Fahrtenbuchmethode weiterhin km Pauschal abrechnen.
Da gibt es kein Wahlrecht, das gibt der Gesetzeswortlaut so vor. Es ist notwendiges Betriebsvermögen. Und bei Fahrtenbuchmethode ist dann wieder zwingend der tatsächliche Kostenaufwand anzuwenden. Bei Fahrtenbuchmethode im notwendigen Betriebsvermögen ist die Anwendung einer Kilometerpauschale ausgeschlossen.
Ich wollte mit Euch jetzt auch nicht meine Situation diskutieren wie Ihr Gesetzestexte interpretiert als Nicht-Steuerberater.
Wir interpretieren kein Steuergesetz, es steht im EStG und in den Ausführungsbestimmungen der Finanzverwaltung ausdrücklich so beschrieben. Die Begriffe ist und sind haben eine eindeutige Bedeutung und bedürfen keiner Auslegung. Seinen beruflichen Werdegang hat hier noch niemand offengelegt und muss es auch nicht, weil unbeachtlich.