Steuereinbehalt Ausland - Einkommensteuererklärung in Deutschland notwendig/sinnvoll?

  • Guten Tag,


    Ich habe meinen Wohnsitz in Deutschland; mein Arbeitgeber (also zumindest mit dem ich meinen Arbeitsvertrag unterschrieben habe) sitzt in Italien. Nun werden meine Lohnsteuern ordnungsgemäß nach Italien abgeführt. Soweit ich von Kollegen weiß, ist es nahezu unmöglich eine Lohnsteuerrückerstattung aus Italien zu bekommen. Mir geht es allerdings in erster Linie um die Frage, ob ich denn trotzdem eine Lohnsteuererklärung in Deutschland machen muss? Es liegen auch keine anderen Einkünfte vor.

    Und würde es denn etwas bringen, wenn ich eine Lohnsteuererklärung abgebe, trotzdem ich in Deutschland keine Lohnsteuer zahle? Zum Beispiel, da ich verheiratet bin und Kinder habe - würde hier zumindest meine Frau bei Ihrer Lohnsteuererklärung Vorteile haben (Stichwort: gemeinsame Veranlagung)?

    Danke schonmal für Eure Antworten, bin da leider etwas überfordert!

    • Offizieller Beitrag

    Und würde es denn etwas bringen, wenn ich eine Lohnsteuererklärung abgebe, ... -

    Das Ding nennt sich schon seit ewigen Zeiten Einkommensteuererklärung.


    Zum Beispiel, da ich verheiratet bin und Kinder habe - würde hier zumindest meine Frau bei Ihrer Lohnsteuererklärung Vorteile haben (Stichwort: gemeinsame Veranlagung)?

    Da Du Deinen Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthalt in D hast, bist Du auch unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Zur einkommensteuerlichen Behandlung Deiner Einkünfte musst du dann im entsprechenden DBA nachlesen.

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Einkommenssteuer Ausland - Lohnsteuererklärung in Deutschland notwendig/sinnvoll?“ zu „Steuereinbehalt Ausland - Einkommensteuererklärung in Deutschland notwendig/sinnvoll?“ geändert.
  • Und würde es denn etwas bringen, wenn ich eine Lohnsteuererklärung abgebe, ... -

    Das Ding nennt sich schon seit ewigen Zeiten Einkommensteuererklärung.


    Zum Beispiel, da ich verheiratet bin und Kinder habe - würde hier zumindest meine Frau bei Ihrer Lohnsteuererklärung Vorteile haben (Stichwort: gemeinsame Veranlagung)?

    Da Du Deinen Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthalt in D hast, bist Du auch unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Zur einkommensteuerlichen Behandlung Deiner Einkünfte musst du dann im entsprechenden DBA nachlesen.

    Zunächst einmal vielen Dank für die Richtigstellung meiner veralteten Wortwahl.


    Leider kann ich mit Ihrer Antwort nichts anfangen; beantwortet sie doch meine Frage nicht. Dass ich unbeschränkt einkommensteuerpflichtig bin, ist klar. Ich zahle ja auch Einkommenssteuer, aber eben in Italien.

    Meine Frage war, ob ich trotzdem eine Einkommensteuererklärung in Deutschland machen muss bzw. sollte um ggf. Vorteile durch eine Veranlagung zu erlangen.

    Sicherlich sind die Informationen irgendwo in Gesetzestexten und anderen Veröffentlichungen herauszuziehen. Aber ein Forum ist ja meines Verständnisses dafür da, um Informationen zu teilen und schneller und verständlicher an diese zu kommen.

    • Offizieller Beitrag

    Meine Frage war, ob ich trotzdem eine Einkommensteuererklärung in Deutschland machen muss bzw. sollte um ggf. Vorteile durch eine Veranlagung zu erlangen.

    Ob Du es musst, kann doch ohne Kenntnis aller Besteuerungsgrundlagen der Ehegatten niemand von uns sagen. Ob es sinnvoll sein kann, ist sicherlich zu bejahen.


    Sicherlich sind die Informationen irgendwo in Gesetzestexten und anderen Veröffentlichungen herauszuziehen. Aber ein Forum ist ja meines Verständnisses dafür da, um Informationen zu teilen und schneller und verständlicher an diese zu kommen.

    Das Forum darf aber aufgrund des Steuerberatungsgesetzes keine Steuerberatung machen. Und zu einer solchen gehört die Würdigung eines DBA im Einzelfall sicherlich. Abgesehen davon muss sich nun nicht jeder freiwillige Helfer in einem Forum zur Softwarebedienung eines Anbieters in seiner Freizeit auch noch jedes DBA antun.


    Und wenn Du ein Steuerprogramm nutzt, dann wird doch auch alles abgefragt. Bei zutreffenden Einträgen eben auch Prüfung der 183-Tage-Regelung etc. . Zumindest bei den Buhl-Steuerprogrammen.