Guthaben aus fehlerhafter Abrechnung aus dem Vorjahr gut schreiben - wie verbuchen ?

  • Hallo,


    ich hab gerade ein massives Problem bzgl. der erforderlichen Buchungen und Buchungsarten.


    Zur Situation:

    Ich habe bei fehlerhaften Nebenkostenabrechnung aus 2 Vorjahren (der Gütigkeitszeitraum für Umlagepositionen war falsch gesetzt) jetzt korrigierte Abrechnungen erstellt. Daraus resultieren jeweils geringfügige Guthaben bei den Mietern, welche ich mit der aktuellen Abrechnung gleich als bereits geleistete NK-VorausZahlung (Kto 8110) verrechnen möchte.
    Die korrigierten Abrechnungen sollen informativ der aktuellen beigelegt werden.


    Mein (Verständnis-)Problem derzeit:

    • damit ich einen positiven Betrag in Höhe des jeweiligen Guthabens auf dem Kto 8110 erzeugen kann, ist die einzige Möglichkeit als Buchungsart die "Einnahme" anzuwenden.
    • bei der Buchungsart "Einnahme" nimmt das Bank- bzw. Haus-Konto aber zu.
    • nach meinem Verständnis müsste ich aber eigentlich eine "Einnahmerückzahlung (Gutschrift)" gegen das Bank- /Haus-Konto anwenden, wobei es dann abnehmen würde, was IMO auch korrekt wäre, da dort ja eigentlich (durch die fehlerhaften Abrechnungen) zu viel vorhanden ist.
    • das Problem ist nur, dass bei der Buchungsart ""Einnahmerückzahlung" auf 8110 der Betrag dort als Soll (also als Minus), und nicht als Haben erscheint.

    Mein aktueller Lösungsansatz, wobei ich mir nicht sicher bin ab der korrekt ist !?

    1. Schritt:
      • erstellen zweier (virtuellen) Buchungen als "Einnahmerückzahlung (Gutschrift)" vom Kto 8150 (denn darauf sind ja die realen NK-Nachzahlungen der 2 Vorjahre mit dem fehlerhaft zu hohen Anteil gelaufen) gegen das "Verrechnungskonto".
      • Zahlungsdatum und Wertstellung wäre jeweils das Datum der realen (zu hohen) NK-Nachzahlung
      • Gültigkeitszeitraum wär das jeweilige Jahr der zu Grunde liegenden, fehlerhaften (und jetzt ja korrigierten) NK-Abrechnungen.
      • als Betrag dann natürlich nur das jeweilige Guthaben aus der Differenz der vormals fehlerhaften Abrechnung zur jetzt korrigierten Abrechnung.
    2. Schritt:
      • erstellen weiterer 2 (virtuellen) Buchungen als "Einnahme" auf Kto 8110 vom "Verrechnungskonto".
      • Zahlungsdatum und Wertstellung wäre ebenfalls jeweils das Datum der realen (zu hohen) NK-Nachzahlung (also selbe Daten wie im Schritt 1.)
      • Gültigkeitszeitraum wär hier allerdings das Jahr der aktuellen NK-Abrechnungen.
      • als Betrag dann natürlich auch nur das jeweilige Guthaben aus der Differenz, also der Betrag (bzw. die Beträge) aus Schritt 1.

    Damit müsste a) das Verrechnungskonto wieder ausgeglichen (also auf Null) sein und b) der jeweilige Betrag (halbwegs transparent) dem Mieter als bereits geleistete NK-VorausZahlung für den aktuellen Abrechnungszeitraum gut geschrieben sein.


    Sorry, ich hoffe es ist nicht zu kompliziert und zu umfassend geworden, aber ich würde mich echt freuen wenn Ihr mir sagen könntet ob ich mit meinem o.g. Lösungsansatz richtig liege, bzw. wo ggf. mein Denkfehler liegt und wie es dann korrekter / besser / einfacher ginge. - ich bin nämlich langsam am Verzweifeln.


    Dank im Voraus.

  • Es liegt eine Einnahmerückzahlung (Erstattung) vor. Diese wird auf das Konto 8150 gebucht. Das Konto 8150 und das Konto 8110 kennen sich gegenseitig und gleichen sich damit aus. Dazu passend die Gültigkeitszeiträume eintragen.


    Keine virtuellen Buchungen, keine Verrechnungskonten.

  • Es liegt eine Einnahmerückzahlung (Erstattung) vor. Diese wird auf das Konto 8150 gebucht. Das Konto 8150 und das Konto 8110 kennen sich gegenseitig und gleichen sich damit aus. Dazu passend die Gültigkeitszeiträume eintragen.


    Keine virtuellen Buchungen, keine Verrechnungskonten.

    Danke für die Antwort, aber bist Du Dir sicher, dass dann diese Rückzahlung auch bei der Berechnung der neuen Abrechnung mit berücksichtigt (und auch nachvollziehbar ausgewiesen / in der Abrechnung angedruckt) wird ?!?


    Ich werde es gleich mal testen und dann mit dem Ergebnis hier nochmal melden.


    PS: der o. beschriebene Weg über das Verrechnungskonto funktioniert jedenfalls und die Beträge werden in der Abrechnung dann auch einzel, zusätzlich zu den 12 mon. Vorauszahlungen, mit angedruckt und als geleistete Zahlungen gegengerechnet.

  • Wenn die beiden überarbeiteten Abrechnungen rein nachrichtlich sind, würde ich das in der neuen Abrechnung nicht aufführen. Solche Dinge regle ich über das Anschreiben und liste ggf. auf, warum der Betrag, der in der NK-Abrechnung aufgeführt ist, nicht der Betrag ist, der ausgezahlt oder eingenommen wird.


    So etwas kam bei mir bei der Übernahme einer Hausverwaltung vor, da sich der vorherige Verwalter nicht um das Abfluss- und das Leistungsprinzip gekümmert hatte. Damit wurde eine Auszahlung, die rein rechnerisch gesehen in das Wirtschaftsjahr gehörte, vorweggenommen. Also wurde in meinem Anschreiben die auszuzahlende Summe der Hausgeldabrechnung um den entsprechenden Betrag gekürzt, damit keine doppelten Beträge ausgezahlt wurden.


    Wenn Dein Weg funktioniert, kannst Du ihn jedoch ohne Probleme gehen.


    VG, KleinerVerwalter