Hallo,
ich hab gerade ein massives Problem bzgl. der erforderlichen Buchungen und Buchungsarten.
Zur Situation:
Ich habe bei fehlerhaften Nebenkostenabrechnung aus 2 Vorjahren (der Gütigkeitszeitraum für Umlagepositionen war falsch gesetzt) jetzt korrigierte Abrechnungen erstellt. Daraus resultieren jeweils geringfügige Guthaben bei den Mietern, welche ich mit der aktuellen Abrechnung gleich als bereits geleistete NK-VorausZahlung (Kto 8110) verrechnen möchte.
Die korrigierten Abrechnungen sollen informativ der aktuellen beigelegt werden.
Mein (Verständnis-)Problem derzeit:
- damit ich einen positiven Betrag in Höhe des jeweiligen Guthabens auf dem Kto 8110 erzeugen kann, ist die einzige Möglichkeit als Buchungsart die "Einnahme" anzuwenden.
- bei der Buchungsart "Einnahme" nimmt das Bank- bzw. Haus-Konto aber zu.
- nach meinem Verständnis müsste ich aber eigentlich eine "Einnahmerückzahlung (Gutschrift)" gegen das Bank- /Haus-Konto anwenden, wobei es dann abnehmen würde, was IMO auch korrekt wäre, da dort ja eigentlich (durch die fehlerhaften Abrechnungen) zu viel vorhanden ist.
- das Problem ist nur, dass bei der Buchungsart ""Einnahmerückzahlung" auf 8110 der Betrag dort als Soll (also als Minus), und nicht als Haben erscheint.
Mein aktueller Lösungsansatz, wobei ich mir nicht sicher bin ab der korrekt ist !?
- Schritt:
- erstellen zweier (virtuellen) Buchungen als "Einnahmerückzahlung (Gutschrift)" vom Kto 8150 (denn darauf sind ja die realen NK-Nachzahlungen der 2 Vorjahre mit dem fehlerhaft zu hohen Anteil gelaufen) gegen das "Verrechnungskonto".
- Zahlungsdatum und Wertstellung wäre jeweils das Datum der realen (zu hohen) NK-Nachzahlung
- Gültigkeitszeitraum wär das jeweilige Jahr der zu Grunde liegenden, fehlerhaften (und jetzt ja korrigierten) NK-Abrechnungen.
- als Betrag dann natürlich nur das jeweilige Guthaben aus der Differenz der vormals fehlerhaften Abrechnung zur jetzt korrigierten Abrechnung.
- Schritt:
- erstellen weiterer 2 (virtuellen) Buchungen als "Einnahme" auf Kto 8110 vom "Verrechnungskonto".
- Zahlungsdatum und Wertstellung wäre ebenfalls jeweils das Datum der realen (zu hohen) NK-Nachzahlung (also selbe Daten wie im Schritt 1.)
- Gültigkeitszeitraum wär hier allerdings das Jahr der aktuellen NK-Abrechnungen.
- als Betrag dann natürlich auch nur das jeweilige Guthaben aus der Differenz, also der Betrag (bzw. die Beträge) aus Schritt 1.
Damit müsste a) das Verrechnungskonto wieder ausgeglichen (also auf Null) sein und b) der jeweilige Betrag (halbwegs transparent) dem Mieter als bereits geleistete NK-VorausZahlung für den aktuellen Abrechnungszeitraum gut geschrieben sein.
Sorry, ich hoffe es ist nicht zu kompliziert und zu umfassend geworden, aber ich würde mich echt freuen wenn Ihr mir sagen könntet ob ich mit meinem o.g. Lösungsansatz richtig liege, bzw. wo ggf. mein Denkfehler liegt und wie es dann korrekter / besser / einfacher ginge. - ich bin nämlich langsam am Verzweifeln.
Dank im Voraus.