Entfernungspauschale mit dem Firmenwagen und Versteuerung von Einzelfahrten

  • Hallo Zusammen,


    ich haben grade nen gedanklichen Hänger und brauche mal Unterstützung.

    Zur Arbeit fahre ich mit einem Firmenwagen. Ich versteuere 1% + die Einzelfahrten (0,002%/km) ins Büro.

    Wegstrecke zur Arbeit sind 72km und ich war in 2020 genau 19x im Büro. Entsprechend wurden auch die Fahrten auf den jeweiligen Gehaltsabrechnungen versteuert.


    Die Berechnung im Programm sagt dann wie erwartet, 19x0,30€ = 410,40€.


    Dann wird die pauschal besteuerte Arbeitgeberleistung mit dem Wert von 475€ angegeben. Der stammt aus der Lohnsteuerbescheinigung von meinem Arbeitgeber.


    Am Ende bleiben 0€ für die Wege zur Arbeit.



    Kann mir das jemand erklären? Ich verstehe es grade überhaupt nicht. Werden meine Kosten nun nicht berücksichtigt?

    • Offizieller Beitrag

    Kann mir das jemand erklären? Ich verstehe es grade überhaupt nicht. Werden meine Kosten nun nicht berücksichtigt?

    Das ist eben die Konsequenz aus der Pauschalversteuerung des geldwerten Vorteils für die mit dem Firmenwagen durchgeführten Fahrten zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte. Und wenn es ganz eng wird, oder sogar sehr wahrscheinlich, werden auch noch die überschießenden 64,00€ durch das FA nachversteuert.

    2018-04-04-LSt-Behandlung-Ueberlassung-betriebl-Kfz-Arbeitnehmer.pdf

    2013-10-31-entfernungspauschalen-reisekostenrecht.pdf

  • Das Finanzamt wird auch das "nein" bei der Frage zur Versteuerung schlicht und einfach nicht beachten, denn es gibt keinen Grund, hier die Überzahlung nicht als geldwerten Vorteil zu sehen. Da schon gezahlt wurde, kann man auch nicht mehr korrigieren (die Meldungen der AG waren bis zum 28.2.2021 fällig).

  • Danke für eure Infos. Ich muss zugeben, dass ich es dennoch nicht verstehe.

    Die Fahrten ins Büro versteuere ich. Bedeutet, es wird mir auf der Gehaltsabrechnung der resultierende geldwerte Vorteil abgezogen. Dafür hätte ich gedacht, die Entfernungspauschale im Rahmen der Steuererklärung gegenhalten zu können.

    Warum auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung die Werte als Erstattung auftauchen, ist mir bisher ein Rätsel. Kann das nochmal jemand für mich "übersetzen"?

    • Offizieller Beitrag

    Warum auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung die Werte als Erstattung auftauchen, ist mir bisher ein Rätsel. Kann das nochmal jemand für mich "übersetzen"?

    Wegen der Pauschalversteuerung. Steht doch auch genau so in der Zeilenbeschreibung der Lohnsteuerbescheinigung sowie in der Eingabemaske des Programms.


    Die Fahrten ins Büro versteuere ich. Bedeutet, es wird mir auf der Gehaltsabrechnung der resultierende geldwerte Vorteil abgezogen. Dafür hätte ich gedacht, die Entfernungspauschale im Rahmen der Steuererklärung gegenhalten zu können.

    Schau Dir doch einfach einmal die Steuerberechnung Deines Programms sowie die zugehörigen Anlagen und Erläuterungen bezüglich Deiner Eingaben laut Startpost an. Das Programm erklärt Dir das doch bis ins Detail und rechnet es Dir auf Heller und Pfennig vor.