Fallen Zuwendungen von dritter Seite unter Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit?

  • Hallo zusammen,


    bitte entschuldigt wenn folgende Frage hier falsch ist. Leider konnte ich keine Antwort im Internet finden.


    In einer Zeit vor Corona bin ich des Berufs wegen zu einer Konferenz in die USA gereist. Die Organisatoren haben mir nach Ende der Konferenz einen Zuschuss von 500 $ zur Reisekostenerstattung überwiesen. Dieser Zuschuss war weder Vortragshonorar noch Bezahlung für eine bestimmte Leistung bei der Konferenz. Mein Arbeitgeber hat den Zuschuss bei der Erstattung der übrigen Reisekosten (ohne Verpflegungspauschalen/Tagegeld) einberechnet.

    Bei der Steuererklärung wollte ich die Verpflegungspauschalen ansetzen. Nun frage ich mich, ob der Zuschuss der Organisatoren als "Einkunft aus selbständiger Tätigkeit" anzusehen ist (auch wenn ich diese praktisch meinem Arbeitgeber weitergeleitet habe) oder dieser Zuschuss in anderer Form steuerpflichtig ist. Ich weiß auch nicht ob die Frage bei dem Betrag für das Finanzamt überhaupt relevant ist.


    Über Antworten freue ich mich. Danke im Voraus!

    • Offizieller Beitrag

    Mein Arbeitgeber hat den Zuschuss bei der Erstattung der übrigen Reisekosten (ohne Verpflegungspauschalen/Tagegeld) einberechnet.

    Ich weiß auch nicht ob die Frage bei dem Betrag für das Finanzamt überhaupt relevant ist.

    Genau so wie es Dein AG gesehen hat. Du musst die Erstattung als Erstattung Dritter bei den Werbungskosten entsprechend erklären, damit Deine erklärten Werbungskosten entsprechend gekürzt werden. Eben genau wie durch die Erstattung Deines AG.

    • Offizieller Beitrag

    Zumal Du die Zahlung ja weiter geleitet hast.

    Hat er nicht:

    auch wenn ich diese praktisch meinem Arbeitgeber weitergeleitet habe

    Mein Arbeitgeber hat den Zuschuss bei der Erstattung der übrigen Reisekosten (ohne Verpflegungspauschalen/Tagegeld) einberechnet.

    Somit:

    Du musst die Erstattung als Erstattung Dritter bei den Werbungskosten entsprechend erklären, damit Deine erklärten Werbungskosten entsprechend gekürzt werden. Eben genau wie durch die Erstattung Deines AG.

  • Vielen Dank für die schnellen Antworten!

    Den Zuschuss Dritter gebe ich natürlich bei den Werbungskosten an (es geht mir ja nur darum die nicht vom Arbeitgeber erstatteten Verpflegungspauschalen bei der Erklärung mit anzusetzen). Den Zuschuss habe ich natürlich nicht tatsächlich weiter-überwiesen, aber der Arbeitgeber hat ja entsprechend die Reisekostenerstattung um den Zuschuss gekürzt.