Gewinn-/Verlustrechnung bei Einkünften neben der Festanstellung

  • Meine Frau hatte 2019 ein Orchesterprojekt. Das Geld wurde erst 2020 überwiesen.

    Die Anreisekosten und Verpflegung lagen allerdings 2019 vor.

    Zu der Zeit hatten wir beide noch keine Steuererklärung gemacht.

    Jetzt bin ich mir unsicher wie ich das richtig eintragen muss.


    Meine Vermutung ist, dass ich nur die Einkünfte von diesem Projekt aufführen muss

    und die Verluste nicht mehr geltend machen kann, weil diese 2019 stattfanden.

    Ist das richtig oder kann ich die Verluste noch irgendwie geltend machen?


    Viele Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Es gilt das Zufluss-/Abflussprinzip des § 11 EStG. Alles ist in einer EÜR für den jeweiligen Veranlagungszeitraum des Zufluss/Abflusses zu erklären. Sofern also noch nicht erstellt, sind Steuererklärungen nebst EÜRs für 2019 und 2020 zu erstellen sowie abzugeben.

  • Das ist ein interessanter Punkt. Angenommen jemand ist 2018-2020 Student (Master) und heiratet 2020. Kann man dann rückwirkend die gesamten Werbungskosten absetzen? Das wäre ein enormer Betrag?!

    • Offizieller Beitrag

    Ich verstehe gerade nicht, was Du meinst. Hat ja auch mit der Eingangsfrage nichts mehr zu tun und sollte ggf. in einen neuen Thread. Die ESt ist eine Jahressteuer und unterliegt der Abschnittsbesteuerung. Die Besteuerungsgrundlagen jedes Veranlagungszeitraums sind für sich zu ermitteln, das gilt auch für die Veranlagungsart (Einzelveranlagung bzw. Ehegattenveranlagung). Ansonsten sind die Regelungen zum Verlustrücktrag/Verlustvortrag des § 10d EStG zu würdigen, zu denen über die erweiterte Forumssuche genügend nachzulesen ist.