Nachträgliche Erstattungsleistung für Fortbildung (teilweise) und Meister-Bonus

  • Es sind zwei Punkte, die ich nicht zuverlässig beantwortet gefunden habe (z.T. auch wg. schon recht lange zurückliegenden Beiträgen - ggf. bitte ich um Entschuldigung für erneute Fragestellung):


    1. Ich helfe meinem Sohn jedes Jahr bei seiner Steuererklärung. Sein Arbeitgeber hat sich nun nach Abschluss der mehrjährigen Fortbildung zum Meister an einem Tel der Kosten mit einer steuerfreien Zahlung in 2020 nachträglich beteiligt. Bisher wurden die selbst getragenen Kosten in jedem Jahr (2017-2019) steuerlich geltend gemacht. In 2020 waren die (restlichen) Kosten der Fortbildung niedriger als jetzt nachträglich der steuerfreie ausbezahlte Anteil des Arbeitgebers. Somit ist die steuerliche Geltendmachung von Werbungskosten für die Fortbildung im Nachhinein ja eigentl. nicht mehr korrekt. Muss ich jetzt das FA darauf hinweisen, dass die Bescheide für die vergangenen Jahre geändert werden müssen? Wo trage ich die "Überzahlung" von 2020 im Programm/Antrag ein und beantworte ich im Programm die Frage, ob die Erstattung als "steuerpflichtiger Arbeitslohn" behandelt werden soll mit Ja oder nein? Bei 'ja' ergibt sich dann eine deutliche Nachzahlung....


    Die zweite Frage, die ich noch nicht 100%ig recherchieren konnte ist, ob der von der örtlichen Handwerkskammer separat gezahlte "Meister-Bonus" anrechnungsfrei bleibt und nicht in der EK-Steuererklärung angegeben werden muss, wie ich verschiedentlich im Netz gelesen habe. Trifft das - hoffentlich - so zu?

    • Offizieller Beitrag

    zu 1.:

    Die einkommensteuerliche Behandlung der Zahlung in 2020 ist an die insoweit vorab getroffenen vertraglichen Vereinbarungen geknüpft.

    LStR 19.7 Abs. 2 Satz 1 LStH2018

    BMF v. 13.04.2012 - IV C 5 - S 2332/07/0001 BStBl 2012 I S. 531 - Quelle: nwb.de

    OFD Nordrhein-Westfalen v. 25.10.2017 - Kurzinfo ESt 29/2017 - Quelle: nwb.de


    zu 2.:

    Die Entscheidung könnte je nach Bundesland unterschiedlich ausfallen.

    Fortbildungskosten absetzen: So geht’s - Quelle: Buhl steuernsparen.de


    Und bitte künftig keine Themen mischen, damit die erweiterte Forumssuche auch weiterhin übersichtlich bleibt.