Sofortabschreibung für digitale Wirtschaftsgüter

  • Als Unternehmer

    ....Wirtschaftsgüter...:rolleyes:

    man ey muss man alles erfragen?

    Software ist z.B. WG. Kommt eben darauf an wie teuer. Anlagegut als Trivialsoftware oder Lizenz ...BS zur Hardware oder oder oder.

    Google doch einfach mal nach "BMF digitale Wirtschaftsgüter"

    Zudem mal nachdenken ob das etwas mit der Bedienung vom EÜR & Kasse zu tun hat

  • Wie kann ich mit WISO Steuer für den Mac die

    Ich nehme an, wie alle anderen WG auch - wichtig wäre z. B., welches Modul du nutzt, die vereinfachte EÜR in der Einkommensteuer oder das gesonderte Modul Einnahmenüberschussrechnung.

    Dann musst du auf alle Fälle Anlagegüter anlegen - und dabei wird auch die Nutzungsdauer etc. abgefragt. Die AfA wird dann am Jahresende übertragen (sollte in Steuer:Mac nicht anders sein als im Steuer:Sparbuch). Allerdings kann ich es im Moment nicht prüfen, da keine Zugang zum Programm. Möglicherweise ist dies noch nicht eingearbeitet

  • Wie kann ich mit WISO Steuer für den Mac die

    Ich nehme an, wie alle anderen WG auch - wichtig wäre z. B., welches Modul du nutzt, die vereinfachte EÜR in der Einkommensteuer oder das gesonderte Modul Einnahmenüberschussrechnung.

    Dann musst du auf alle Fälle Anlagegüter anlegen - und dabei wird auch die Nutzungsdauer etc. abgefragt. Die AfA wird dann am Jahresende übertragen (sollte in Steuer:Mac nicht anders sein als im Steuer:Sparbuch). Allerdings kann ich es im Moment nicht prüfen, da keine Zugang zum Programm. Möglicherweise ist dies noch nicht eingearbeitet

    Nein, wie man abschreibt is mir vollkommen klar. Es geht darum, dass seit März eine Sonderregelung als Corona Förderung gilt. Bereits 2020 auf drei Jahre angesetzte Laptops z.B., können jetzt auf 12 Monate sofort abgeschrieben werden. Das funktioniert aber nicht, dass man jetzt einfach die Abschreibungsdauer auf 1 Jahr runter setzt, weil dann ein falscher Abschreibungsbetrag für 2020 angenommen wird. Wahrscheinlich muss man aber auf ein Update warten, weil die Regelung noch nicht drin ist.

    • Offizieller Beitrag

    Es geht darum, dass seit März eine Sonderregelung als Corona Förderung gilt. Bereits 2020 auf drei Jahre angesetzte Laptops z.B., können jetzt auf 12 Monate sofort abgeschrieben werden.

    Und wo steht das so? Ich kenne die beabsichtigte Regelung anders:

    Neue Regelung zur Abschreibung: Computer von der Steuer absetzen - Quelle: Buhl steuernsparen.de

    Zitat

    Nach dem Beschluss der Bundesregierung vom 19.01.2021 können die Kosten für Computer und Software nun in voller Höhe im Jahr der Anschaffung abgesetzt werden. Dafür schraubte das Bundesministerium der Finanzen an der Nutzungsdauer für Computer, Computerzubehör und Software. Bisher galt hier nämlich eine Dauer von 3 Jahren, über die teuerere Geräte abgeschrieben werden mussten. Diese wurde nun auf 1 Jahr verkürzt. Der Sofort-Abschreibung im Anschaffungsjahr steht somit nichts mehr im Wege. Die Regelung gilt rückwirkend ab dem 01.01.2021.

    Zitat

    Wann gilt die Regelung?

    Die Neuregelung soll rückwirkend ab dem 01.01.2021 gelten. Sie können also Ihren Computer bzw. Software, die Sie in diesem Jahr gekauft haben, in der Steuererklärung für das Jahr 2021 in voller Höhe absetzen — und müssen Sie nicht über die Nutzungsdauer von rund 3 Jahren abschreiben.


    In 2020 angeschaffte WG sind von dieser Regelung also nicht betroffen und unterliegen der ganz normalen AfA nach Nutzungsdauer.

  • Ab wann gilt dies?

    Die neue Regelung mit einer 1-jährigen Nutzungsdauer gilt für alle Gewinnermittlungen für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2020 enden. Zudem kann in dem nach dem 31.12.2020 endenden Wirtschaftsjahr der Restbuchwert von bereits zuvor angeschafften bzw. hergestellten Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens vollends abgeschrieben werden.

  • In 2020 angeschaffte WG sind von dieser Regelung also nicht betroffen und unterliegen der ganz normalen AfA nach Nutzungsdauer.

    Doch, der Restbuchwert kann sofort abgeschrieben werden.

    Zitat

    "Die neue Regelung mit einer 1-jährigen Nutzungsdauer gilt für alle Gewinnermittlungen für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2020 enden. Zudem kann in dem nach dem 31.12.2020 endenden Wirtschaftsjahr der Restbuchwert von bereits zuvor angeschafften bzw. hergestellten Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens vollends abgeschrieben werden.

    • Offizieller Beitrag

    Doch, der Restbuchwert kann sofort abgeschrieben werden.

    Nein, da geht im Veranlagungszeitraum 2020 nicht. Zumindest bin ich bisher davon ausgegangen, dass es Dir auch um die 2020er EÜR geht

    Bereits 2020 auf drei Jahre angesetzte Laptops z.B., können jetzt auf 12 Monate sofort abgeschrieben werden. Das funktioniert aber nicht, dass man jetzt einfach die Abschreibungsdauer auf 1 Jahr runter setzt, weil dann ein falscher Abschreibungsbetrag für 2020 angenommen wird.


    Die Korrektur aufgrund der Neuregelung erfolgt aber doch im Veranlagungszeitraum 2021 bzw. in Veranlagungszeiträumen 2021ff. Und da brauchst Du die AfA-Buchungen, also auch Korrekturen, i.d.R. doch eh erst zum Jahresende.


    2021-02-26-nutzungsdauer-von-computerhardware-und-software-zur-dateneingabe-und-verarbeitung.pdf

    vgl. Rz.6 des Erlasses:

    Zitat

    6 Dieses Schreiben findet erstmals Anwendung in Gewinnermittlungen für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2020 enden. In Gewinnermittlungen nach dem 31. Dezember 2020 können die Grundsätze dieses Schreibens auch auf entsprechende Wirtschaftsgüter angewandt werden, die in früheren Wirtschaftsjahren angeschafft oder hergestellt wurden und bei denen eine andere als die einjährige Nutzungsdauer zugrunde gelegt wurde.

    Entsprechendes dann auch in Rz.7:

    Zitat

    7 Für Wirtschaftsgüter des Privatvermögens, die zur Einkünfteerzielung verwendet werden, gilt Rz. 6 ab dem Veranlagungszeitraum 2021 entsprechend.