Hallo zusammen
Im Schreiben vom BFM vom 4.4.2018 (IV C 5 - S 2334/18/10001) wurde ein Wechsel der Versteuerungsmethode für das gesamte Kalenderjahr im Rahmen der Einkommensteuererklärung geregelt, d.h. Einzelbewertung der Fahrten mit 0,002% des Bruttolistenpreises statt die 0,03% Monatspauschale. Dafür muss man nur die Höhe des "KM geldwerter Vorteil" in der Anlage N korrigieren.
Leider finde ich in den Publikationen zum Thema keine klaren und eindeutigen Aussagen zur Umsetzung und Erfassung dieser Änderung, wenn der Arbeitgeber einen Teil der Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte pauschal (180 Tage mit 15% Lohnsteuer) versteuert hat.
Hier die Eckdaten (Geldwerter Vorteil für Privatfahrten [1% vom Bruttolistenpreis] wird hier außer Acht gelassen):
* Bruttolistenpreis Firmenwagen..............: 34100 EUR
* Einfache Entfernung Whg-Arbeit............: 63 KM
* Anzahl Fahrten ins Büro im Jahr 2020...: 37
Der Arbeitgeber hat den geldwerten Vorteil für Fahrten Whg-Arbeit (0,03% Bruttolistenpreis x 63 KM = 593,46 EUR) zum Teil pauschal versteuert:
> Pauschalversteuerung mit 15% Lohnsteuer (15 Tage x 30 Cent x 63 KM)... = 283,50 EUR (3402,00 im Jahr)
> Differenz (593,46 – 283,50) mit Arbeitslohn versteuert.................................. = 309,96 EUR (3719,52 im Jahr)
Auf das Jahr gesehen ist die einzelne Versteuerung der Fahrten (0,002% Bruttolistenpreis x 63 KM x 37 Tage = 1463,72 EUR) offensichtlich die günstigere Methode für mich.
FRAGE: Kann mir bitte jemand sagen, wie ich das, insbesondere die Pauschalversteuerung, in der Einkommensteuererklärung erfassen/korrigieren kann, um die Fahrten einzeln zu versteuern?
Danke im Voraus