Alleinerziehend abgelehnt

  • Hallo zusammen,


    da ich dieses Jahr das erste mal eine Lohnsteuer (2020) gemacht habe sind nun ein paar Fragen offen.


    Laut dem Finanzamt wäre ich nicht Alleinerziehend - ich wohne mit meiner Tochter aktuell bei meinen Eltern auf der oberen Etage (dort teilen wir uns die Küche und die Dusche in der Unteren Etage) - Miete wird keine gezahlt es wird sich an den laufenden kosten beteiligt.


    Meine Tochter ist seit dem 22.07.2020 nun offiziell bei mir gemeldet. Daher habe ich auch nur Rückwirkend nur 2 (Juni / Juli) Monate Kindergeld erhalten die anderen 2 (April / Mai) Monate müssen noch von der Mutter zurück gefordert werden.


    Das Finanzamt schrieb in dem Falle folgendes:


    Ein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach $ 24b EStG konnte nicht gewährt werden, weil die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Es wird eine Haushaltsgemeinschaft mit mindestens einer anderen volljährigen Person angenommen, da unter Ihrer Meldeanschrift mehrere Erwachsende mit demselben Familiennamen gemeldet sind.


    Mit der Abgabe der Anlage Kind haben Sie die steuerliche Berücksichtigung Ihres am xx.xx.xx14 geborene Kindes beantragt. Für dieses Kind habe ich das Kindergeld oder vergleichbare Leistungen sowie den Kinderbonus mit 1.374 € (gesetzlicher Anspruch auf Kindergeld sowie Kinderbonus) angesetzt. Sofern Ihnen aufgrund einer verspäteten Antragsstellung abweichend vom gesetzlichen Anspruch tatsächlich nur für 6 Monate rückwirkend Kindergeld ausgezahlt wurde (Auszahlungsbeschränkung), könnte dies berücksichtigt werden. Hierzu ist die Vorlage des Kindergeldbescheids oder einer Bescheinigung der Familienkasse erforderlich.


    Wie soll ich das nun verstehen? Auch wenn ich in dem selben Haus wohne wie meine Eltern zähle ich doch als Alleinerziehend oder nicht? Weil was machen andere Familien mit einem z.B. bekannten Namen wie Müller in einem Mehrfamilienhaus. Dort sind ja auch im Normalfall dann mehrere Personen gemeldet die volljährig sind.


    Ebenfalls verstehe ich den zweiten Absatz vom Finanzamt das diese mir das "ganze" Jahr angerechnet haben das ich das ganze Kindergeld erhalten habe? Weil nicht wie von mir angegeben die 6 Monate.


    Laut der Buhlsoftware sollte ursprünglich was um die 9xx € raus kommen. Überwiesen wurden aber nur 222,68 €.


    Lohnt es sich dagegen anzugehen oder wird man da abgewiesen? Weil es ist schon komisch dann ist Man(n) alleinerziehend und hat dann solche Schwierigkeiten und zählt in dem Falle als Haushaltsgemeinschaft?


    Ich hoffe ihr könnt mir helfen.


    Vielen Dank schon einmal weil sonst müsste ich den Weg zu Steuerberater doch mal angehen.


    LG


    pitpittel

    • Offizieller Beitrag

    Ein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b EStG konnte nicht gewährt werden, weil die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Es wird eine Haushaltsgemeinschaft mit mindestens einer anderen volljährigen Person angenommen, da unter Ihrer Meldeanschrift mehrere Erwachsende mit demselben Familiennamen gemeldet sind.

    Was bei dem von Dir geschilderten Sachverhalt absolut zutrifft, da Ihr Vier eine Haushaltsgemeinschaft bildet.

    Laut dem Finanzamt wäre ich nicht Alleinerziehend - ich wohne mit meiner Tochter aktuell bei meinen Eltern auf der oberen Etage (dort teilen wir uns die Küche und die Dusche in der Unteren Etage) - Miete wird keine gezahlt es wird sich an den laufenden kosten beteiligt.


    eil was machen andere Familien mit einem z.B. bekannten Namen wie Müller in einem Mehrfamilienhaus. Dort sind ja auch im Normalfall dann mehrere Personen gemeldet die volljährig sind.

    Ein Mehrfamilienhaus mit mehreren abgeschlossenen Wohnungen ist doch ein ganz anderer Sachverhalt und spielt hier keinerlei Rolle. Es geht immer um die abgeschlossene Wohnung und die Haushaltsgemeinschaft.


    Laut der Buhlsoftware sollte ursprünglich was um die 9xx € raus kommen. Überwiesen wurden aber nur 222,68 €.

    Dann hast Du in der Buhl-Software, welcher auch immer, sicherlich falsche bzw. unvollständige Angaben zur bestehenden Haushaltsgemeinschaft und weiteren im Haushalt lebenden über 18 Jahre alten Personen gemacht. Die Buh-Steuerprogramme kennen diese Voraussetzung nämlich und fragen ausdrücklich danach.

  • Danke für die schnelle Antwort. Ja habe es mit dem Tax 2021 professional gemacht


    Aber dann werde ich für das Jahr 2021 da noch mal genauer drauf achten. Weil da muss man ja erst mal einen überblick bekommen bei dem ganzen.


    Dann weiß ich aber bescheid

    • Offizieller Beitrag

    Danke für die schnelle Antwort. Ja habe es mit dem Tax 2021 professional gemacht

    Das tax-Forum befindet sich allerdings hier (klick mich!). Dort hättest Du allerdings genau dieselbe Antwort bekommen. ;)


    Aber dann werde ich für das Jahr 2021 da noch mal genauer drauf achten. Weil da muss man ja erst mal einen überblick bekommen bei dem ganzen.

    Das würde ich an Deiner Stelle für dieses Jahr noch einmal nachstellen und auf Richtigkeit bzw. Vollständigkeit prüfen. Praktischer Weise sogar mit einer umbenannten Dateikopie, damit Dir Deine abgegebene Erklärung so erhalten bleibt. Wenn dann wirklich alles zutrifft, auch der Bescheid des FA, dann hast Du nächstes Jahr die Möglichkeit der Datenübernahme.