Hallo zusammen,
da ich dieses Jahr das erste mal eine Lohnsteuer (2020) gemacht habe sind nun ein paar Fragen offen.
Laut dem Finanzamt wäre ich nicht Alleinerziehend - ich wohne mit meiner Tochter aktuell bei meinen Eltern auf der oberen Etage (dort teilen wir uns die Küche und die Dusche in der Unteren Etage) - Miete wird keine gezahlt es wird sich an den laufenden kosten beteiligt.
Meine Tochter ist seit dem 22.07.2020 nun offiziell bei mir gemeldet. Daher habe ich auch nur Rückwirkend nur 2 (Juni / Juli) Monate Kindergeld erhalten die anderen 2 (April / Mai) Monate müssen noch von der Mutter zurück gefordert werden.
Das Finanzamt schrieb in dem Falle folgendes:
Ein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach $ 24b EStG konnte nicht gewährt werden, weil die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Es wird eine Haushaltsgemeinschaft mit mindestens einer anderen volljährigen Person angenommen, da unter Ihrer Meldeanschrift mehrere Erwachsende mit demselben Familiennamen gemeldet sind.
Mit der Abgabe der Anlage Kind haben Sie die steuerliche Berücksichtigung Ihres am xx.xx.xx14 geborene Kindes beantragt. Für dieses Kind habe ich das Kindergeld oder vergleichbare Leistungen sowie den Kinderbonus mit 1.374 € (gesetzlicher Anspruch auf Kindergeld sowie Kinderbonus) angesetzt. Sofern Ihnen aufgrund einer verspäteten Antragsstellung abweichend vom gesetzlichen Anspruch tatsächlich nur für 6 Monate rückwirkend Kindergeld ausgezahlt wurde (Auszahlungsbeschränkung), könnte dies berücksichtigt werden. Hierzu ist die Vorlage des Kindergeldbescheids oder einer Bescheinigung der Familienkasse erforderlich.
Wie soll ich das nun verstehen? Auch wenn ich in dem selben Haus wohne wie meine Eltern zähle ich doch als Alleinerziehend oder nicht? Weil was machen andere Familien mit einem z.B. bekannten Namen wie Müller in einem Mehrfamilienhaus. Dort sind ja auch im Normalfall dann mehrere Personen gemeldet die volljährig sind.
Ebenfalls verstehe ich den zweiten Absatz vom Finanzamt das diese mir das "ganze" Jahr angerechnet haben das ich das ganze Kindergeld erhalten habe? Weil nicht wie von mir angegeben die 6 Monate.
Laut der Buhlsoftware sollte ursprünglich was um die 9xx € raus kommen. Überwiesen wurden aber nur 222,68 €.
Lohnt es sich dagegen anzugehen oder wird man da abgewiesen? Weil es ist schon komisch dann ist Man(n) alleinerziehend und hat dann solche Schwierigkeiten und zählt in dem Falle als Haushaltsgemeinschaft?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Vielen Dank schon einmal weil sonst müsste ich den Weg zu Steuerberater doch mal angehen.
LG
pitpittel