Hallo,
ich habe letztes Jahr mein Fotogewerbe unentgeltlich an meine Frau übertragen. Sprich ich habe das Gewerbe abgemeldet und sie ein neues angemeldet.
Laut Info vom Finanzamt muss kein Verkauf an meine Frau statt finden. Die Abschreibungen soll meine Frau zum Buchwert weiter führen. Kann mir jemand erklären, wie
ich das richtig in der Steuersoftware abgebildet bekomme?
Meine Abmeldung war am 01.06.2020 und die Neuanmeldung meiner Frau am 01.07.2020. Kann man in der Software irgendwo eintragen, dass meine Abschreibungen nur bis zumm 01.06. berechnet werden? Die Restbuchwerte würde ich dann bei meiner Frau eintragen.
Alternativ hätte ich jetzt die Abschreibungen für komplett 2020 über meine Frau laufen lassen und das FA eigenständig um korrekte "Abgrenzung" gebeten.
Danke für jede Antwort und Grüße,
David