Schenkung Immobilie

  • Hallo,


    ich habe letztes Jahr ein Haus meiner Eltern überschrieben bekommen. Nun finde ich im WISO Steuer zwar Immobilien, kann da aber nur zwischen gekauft und selbst gebaut auswählen. Was muss ich hier auswählen?

    Ich habe nun selbst gebaut ausgewählt. Die Fertigstellung des Gebäudes erfolgte 2015. Das habe ich bei "fertig gestellt am" eingetragen. Wo kann ich das Datum der Übergabe eintragen. Auf dem Steuerformular finde ich in Anlage N Zeile 53 "Veräußert/Übertragen am". Wo kann ich dies in der WISO Steuer Software eintragen?


    Danke & Viele Grüße

  • Wozu wird das Haus denn genutzt? Bei Selbstnutzung erübrigt sich doch die Eingabe (außer du kannst ein Arbeitszimmer ansetzen).

    Bei "Überschreiben" (ich gehe von Schenkung aus) bist du Rechtsnachfolger und es gelten die Daten deiner Eltern weiter).

  • Danke für die Antwort.

    Das Haus wird vermietet. Es sind zwei Wohnungen mit 94,5m² und 88,5m². Wie kann ich Nachkommastellen im Programm eingeben? Oder muss ich eine Wohnung aufrunden und die andere abrunden?

  • Wo kann ich dies in der WISO Steuer Software eintragen?


    Du bist hier im falschen Forum

  • Welche WISO Steuer Software? Es gibt hier durchaus Unterschiede.

    Generell: selbsverständlich kannst du Flächen mit einer Kommastelle angeben (zumindest in steuer:sparbuch).

    Da dir die Wohnungen ab 1.1. gehören, hast du dann ab 1.1. auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, davor gehört das Haus deinen Eltern. Bei Schenkung werden die von deinen Eltern angegebenen Werte weitergeführt - du trittst in deren "Fußstapfen" - es können möglicherweise weitere nachträgliche Anschaffungskosten zu berücksichtigen sein (mit Aufteilung auf Grund und Boden einerseits und Gebäuden andererseits). Hier solltest du dann für die Erklärung 2021 fachlichen Rat holen.

  • Hallo,

    ich habe auch ein Haus geschenkt bekommen in 2020. Das Haus ist aber mit vollem Niesbrauch für meine Eltern, ich habe also keine Einnahmen aus der Schenkung.

    Muss ich das überhaupt in der Steuererklärung angeben und wenn ja, wo kann ich das tun?


    Gruß aus dem Münsterland

  • Muss ich das überhaupt in der Steuererklärung angeben und wenn ja, wo kann ich das tun?

    Nur, wenn ein Arbeitszimmer vorliegt, sonst nicht - Nießbrauch, d.h. keine Einkünfte und damit auch keine Erwerbsabsicht und keine steuerlich zu berücksichtigenden Tatsachen.