Sehr geehrte Forummitglieder,
erst einmal freue ich mich ein Teil eurer Forumgemeinschaft zu sein.
Ein paar Eckdaten über meine Person und kurze Vorstellung
Aktuell bin ich wohnhaft in Baden-Württemberg, ledig, 32 Jahre alt, gelernter IT-Systemelektroniker und aktuell seit zwei Jahren IT-Systemtechniker in einem mittelständischen Unternehmen angestellt. Seit meiner Jugend beschäftige ich mich mit Steuern, Versicherungen und weiteren lebensnotwendigen Angelegenheiten. Zu meinen Hobbys gehören Basketball, Tischtennis und Schach.
Aus heiterem Himmel und während einer Fusion meines Arbeitgebers mit einem weiteren Unternehmen wurde mir ein Aufhebungsvertrag vorgeschlagen. Natürlich habe ich bis heute nicht unterschrieben und der Prozess läuft jetzt erst einmal auf anwaltlichem Weg.
Unabhängig davon, was mir von der Abfindung als Arbeitnehmer unter dem Strich übrig bleiben würde, geht es mir viel mehr darum erst einmal herauszufinden, unter welcher Ziffer es in der Einkommensteuererklärung "Nummern auf der Lohnsteuerbescheinigung" eingetragen wird.
Dabei möchte ich die Angelegenheit weiter einschränken, indem der AG im Jahr 2021 eine einmalige sowie vom Lohn separate Auszahlung der Abfindung in folgenden beiden Situationen, vornimmt:
1. AG versteuert es nicht und überweist es dem AN mit enthaltener Steuer (Brutto)
2. AG versteuert es und überweist es dem AN ohne Steuer (Netto)
Ist im Falle von 2 überhaupt eine Doppelversteuerung seitens AN von Nöten oder gehört diese Summe dem AN so wie es vom AG überwiesen und muss es auch nirgendswo angeben?
Vielen Dank vorab für alle Antworten