Umsatzsteuervoranmeldung mit oder ohne negativen Vorzeichen

  • Hi,

    ich bin gerade auf der suche nach der Ursache für eine Diskrepanz zwischen meiner Einkommenssteuererklärung und der Umsatzsteuererklärung.

    Kann es sein, dass man im Modul Einkommenssteuererklärung - Gewerbebetriebe- Einnahmen-Überschuss-Rechnung "Vorauszahlungen aus den Voranmeldungen einschließlich Sondervorauszahlungen" die bereits abgeführten Voranmeldungen mit einem negativen Vorzeichen versehen muss?

    Das Finanzamt bemängelt, dass die Angabe der Einnahmen in der EÜR nicht mit der Angabe in der Umsatzsteuererklärung übereinstimmt. Ich kann das in der Umsatzsteuererklärung ja nicht ändern, die wird ja automatisch angelegt und mit versenden, richtig?


    Mfg

    Schmidti

  • Wenn in der UStE die Vorauszahlungen mit negativem Vorzeichen stehen, ist dies ein Hinweis, dass du mehr zurückbekommen hast als du gezahlt hast (z.B. wegen hoher Investitionen und damit Vorsteuerüberschuss).

    Dieser Betrag muss dann umgebucht werden auf Forderungen an das Finanzamt, da eine Einnahme.