Fahrtkosten im Bezirk als Zeitungszusteller

  • Guten Tag zusammen!

    Ich bin Zeitungszusteller und bin jede Nacht in verschiedenen Bezirken unterwegs. Ich fahre erst zu den Ablagestellen ( das kann Bushaltestelle oder Tankstellen sein) und dann mit meinem Auto in die Bezirke. Jetzt habe ich gelesen das ich die Kilometer auch in den Bezirken in der Steuererklärung als Reisekosten mit angeben kann. Das habe ich gemacht. Jetzt habe ich den Einkommenssteuerbescheid erhalten und das Finanzamt hat mir die ganzen Reisekosten gestrichen. Ist es denn nicht richtig das ich die Fahrtkosten im Bezirk als Reisekosten angeben kann?

    Ich werde auf jeden Fall einen Einspruch einlegen.

    Vielen Dank schonmal für eure Antworten!


    Vg Andreas

  • Ich habe die Kilometer die ich in den Bezirken fahre als Reisekosten berechnet. Dem Finanzamt habe ich jetzt einfach mal unterstellt das sie das von selbst erkennen. Denkt ihr ich müsste eine Bescheinigung von meinem Arbeitgeber ausstellen lassen, das ich eine Einsatzwechseltätigkeit ausführe?

    • Offizieller Beitrag

    Dem Finanzamt habe ich jetzt einfach mal unterstellt das sie das von selbst erkennen.

    Das war sehr optimistisch.


    Denkt ihr ich müsste eine Bescheinigung von meinem Arbeitgeber ausstellen lassen, das ich eine Einsatzwechseltätigkeit ausführe?

    Es ist keine Einsatzwechseltätigkeit. ;)

  • Dem Finanzamt habe ich jetzt einfach mal unterstellt das sie das von selbst erkennen.

    das Finanzamt erkennt doch nicht automatisch dass deine Tätigkeit in einem "weiträumigen Arbeits; -Tätigkeitsgebiet" stattfindet.

    Da musst Du einmal Deinen Chef interviewen

  • "weiträumigen Arbeits; -Tätigkeitsgebiet"

    sowas ähnliches wurde hier auch schon einmal diskutiert.

    Denn, wenn eine Zeitungsbotin am Morgen 100 Haushalte mit der lokalen Tageszeitung versorgt, warum sollte da anders zu beruteilen sein, wie wenn der Forstwirt im Wald am Morgen 50 Kiefern fällt über eine Strecke von 400 m. Da wie gesagt die Einsatzorte bekannt sind, handelt es sich insgesamt um eine regelm. Arbeitsstätte. Die Nachlieferung an den Kunden stellt hingegen eine Dienstreise dar und da liegt der Fragende doch genau richtig damit, dass ab 3 Monaten dieser Ort auch zur regelm. Arbeitsstätte wird.

    • Offizieller Beitrag

    "weiträumigen Arbeits; -Tätigkeitsgebiet"

    sowas ähnliches wurde hier auch schon einmal diskutiert.

    Denn, wenn eine Zeitungsbotin am Morgen 100 Haushalte mit der lokalen Tageszeitung versorgt, warum sollte da anders zu beruteilen sein, wie wenn der Forstwirt im Wald am Morgen 50 Kiefern fällt über eine Strecke von 400 m. Da wie gesagt die Einsatzorte bekannt sind, handelt es sich insgesamt um eine regelm. Arbeitsstätte. Die Nachlieferung an den Kunden stellt hingegen eine Dienstreise dar und da liegt der Fragende doch genau richtig damit, dass ab 3 Monaten dieser Ort auch zur regelm. Arbeitsstätte wird.

    Durch Einführung des Begriffs der 1.Tätigkeitsstätte aber nun definitiv überholt. Ein weiträumiges Arbeitsgebiet stellt regelmäßig keine 1.Tätigkeitsstätte dar, weshalb eben die Reisekostengrundsätze anzuwenden sind. Diese bedingen dann aber natürlich auch entsprechender Nachweise zwecks Glaubhaftmachung.


    2020-11-25-Stl-Behandlung-Reisekosten-Arbeitnehmern.pdf

  • _

    wenn nicht EWT u. FT bliebe nur noch Fahrten zu Tätigkeitsstätten.

    Fahrtenbuch mit Kundeneinträge..? Zumindest einmal. Aber was ist mit den ganzen Werbeblättchen;,- Flyerverteiler

    Am besten Finanzamt kontaktieren und schildern.

  • Guten Morgen zusammen!

    Erstmal vielen Dank für die hilfreichen Antworten. Ich werde mich erstmal mit meinem Chef in Verbindung setzen und mir einen Beleg über ein weiträumiges Tätigkeitgebiet ausstellen lassen.

    • Offizieller Beitrag

    Ich werde mich erstmal mit meinem Chef in Verbindung setzen und mir einen Beleg über ein weiträumiges Tätigkeitgebiet ausstellen lassen.

    Kannst uns hier ja insoweit mal auf dem Laufenden halten. ;)