Wo § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG (Gewinne aus Kryptowährungshandel) eintragen in der Software?
- freepeterpan
- Unerledigt
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Ja, das Forum habe ich diesbezüglich schon durchsucht, nur bin ich leider nicht fündig geworden wo genau ich das in der Software eintragen muss. Bin ich denn an der richtigen Stelle im Screenshot?
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Bin ich denn an der richtigen Stelle im Screenshot?
Nein.
Aber gib doch mal spaßeshalber Bitcoin in Deine Programmhilfe/-suche ein.
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Kommt das so hin?
Schon besser.