Vorsteuer aus laufenden Kfz-Kosten bei Nutzung Privat-PKW

  • Hallo an das Forum


    ich habe folgendes Buchungsproblem:


    Für betriebliche Fahrten nutze ich den Privat-PKW. Dieser ist einkommenssteuerlich 100% privat zugeordnet.

    Für die Fahrten rechne ich die 0,30 Euro Pauschale ab.


    Umsatzsteuerlich ist es ja trotzdem möglich, eine betriebliche Zuordnung vorzunehmen, bei mir sind das 80%.

    Nun besteht die Möglichkeit, für die laufenden Kfz-Kosten, wie z.B. Tanken, die 80%-anteilige Vorsteuer rauszurechnen.


    Folgende Buchungen wollte ich dazu eingeben:

    1. Brutto-Buchung: 4590 an 1200 (Betrag 80% der Tankrechnung)

    2. Netto-Buchung: 1800 an 4590 (Betrag 80% der Tankrechnung)

    Leider lässt die EÜR die 2. Buchung nicht zu. Konto 4590 kann nicht im Haben gebucht werden, das Programm macht automatisch ein Bankkonto daraus.


    Weiss jemand eine Lösung?

    Vielen Dank schon jetzt.

  • da wärst du aber beim betrieblichen Pkw! Du kannst nicht sagen, einkommensteuerlich habe ich nur einen privaten Pkw, für den ich 30 Cent pro Kilometer steuerlich ansetze, aber bei der Umsatzsteuer dann plötzlich einen Pkw mit 80% betrieblicher Nutzung. Das heisst einkommensteuerlich hast du einen betrieblichen Pkw, für den dann 20% Privatnutzung als Umsatz gelegt wird.

    Bei mehr als 50% betrieblicher Nutzung bist du im notwendigen Betriebsvermögen und hast keine Wahl zwischen betrieblich und privat.

    Also bevor du dir mit ein paar Euro Vorsteuer mehr Ärger bei der Einkommensteuer einhandelst, erst einmal mit einem Berater sprechen, wie du hier vorgehen kannst.

  • Danke Nesciens

    aber in den Hinweisen von Wiso-Steuer bzw EÜR steht genau das drin, das diese Trennung Enkommens-/Umsatzsteuer möglich ist.


    miwe4

    das Buchhaltungsprogramm Wiso/EÜR


    Ich habe übrigens eine Lösung für die Buchung gefunden:

    Bei einem neuen Buchungssatz beginnt ja die Maske mit dem Feld Einnahme/Ausgabe.

    Hier kann man auch Freie Buchung auswählen.

    Damit funktioniert meine Buchung 1800 an 4590


    Also nochmals danke an alle

  • Du hast nicht verstanden - die Trennung ist möglich, sofern der Pkw nur bis zu 50% betrieblich genutzt wird. Dann hast du ein einkommensteuerliches Wahlrecht, ob Betriebsvermögen oder Privatvermögen. Du willst aber 80% der Kosten in der Umsatzsteuer geltend machen - das zwingt zu Betriebsvermögen in der Einkommensteuer. Da gibt es kein Wahlrecht und dann hast du das Problem der Vorsteuer auch nicht mehr, denn alle Aufwendungen gehen als Betriebsausgaben in deine EÜR und du versteuerst die 20% als Umsatz.

    • Offizieller Beitrag

    miwe4

    das Buchhaltungsprogramm Wiso/EÜR

    Welche Software genau. So sagt mir das gar nichts.


    Danke Nesciens

    aber in den Hinweisen von Wiso-Steuer bzw EÜR steht genau das drin, das diese Trennung Enkommens-/Umsatzsteuer möglich ist.

    Natürlich ist eine gewillkürte Schätzung im Rahmen der USt auch bei einem im Privatvermögen befindlichen Kfz grundsätzlich zulässig. Haben wir im Forum schon öfters behandelt und ist sicherlich über die erweiterte Forumssuche auffindbar. Allerdings geht diese gewillkürte Schätzung auch nicht einfach ins Blaue hinein, sondern man muss schon einen vernünftigen und nachvollziehbaren Schätzungsmaßstab ermitteln.


    Vorher geht aber immer noch die Prüfung voraus, ob nun Privatvermögen, gewillkürtes Betriebsvermögen oder notwendiges Betriebsvermögen gegeben ist. Auch das ist wiederum durch geeignete Aufzeichnungen glaubhaft zu machen.


  • Vorher geht aber immer noch die Prüfung voraus, ob nun Privatvermögen, gewillkürtes Betriebsvermögen oder notwendiges Betriebsvermögen gegeben ist. Auch das ist wiederum durch geeignete Aufzeichnungen glaubhaft zu machen.

    Genau das habe ich versucht, zu verdeutlichen. Mit widersprüchlichen Angaben "weckt" man das Finanzamt auf. Einkommensteuer Privatvermögen, d.h maximal 50% betriebliche Nutzung, Umsatzsteuer dann 80%. Führt bestenfalls zu Nachfragen bis hin zu einer "überraschenden" Betriebsprüfung.

    • Offizieller Beitrag

    Also die 50% Grenze stimmt nicht.

    Ab 10% kann man selbst wählen ob das Auto umsatzsteuerlich dem Unternehmen zugeordnet wird oder nicht und zwar unabhängig von der einkommensteuerlichen Zuordnung.

    Aus meinen 80% kann ich sogar 100% machen.

    Du hast da aber gehörig etwas missverstanden. Einfach noch einmal nachlesen zu Privatvermögen, gewillkürtem Betriebsvermögen und notwendigem Betriebsvermögen sowie den daraus jeweils resultierenden Konsequenzen.