Hallo zusammen,
meine Ehefrau und ich wurden für das Jahr 2020 zusammen veranlagt. Ich hatte Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit, meine Frau hatte kein Einkommen.
Sie hat bereits ein Bachelorstudium abgeschlossen und absolvierte in 2020 ein darauf aufbauendes Masterstudium. Die dafür angefallenen Kosten (Semesterbeiträge und Druckkosten der Masterarbeit), sowie angefallene Bewerbungskosten (Bewerbungsgebühr für eine auf dieses Studium aufbauende Weiterbildung) habe ich in unserer gemeinsamen Steuererklärung als Werbungskosten der Ehefrau angesetzt.
Im Bescheid des Finanzamts wird die Anerkennung dieser Werbungskosten mit dem Hinweis darauf, dass meine Frau keinen Arbeitslohn erhalten hat, abgelehnt - trotz Zusammenveranlagung.
Im Vorjahresbescheid wurden die bei meiner Frau angefallenen Werbungskosten unter exakt den gleichen Rahmenbedingungen vom Finanzamt anerkannt.
Ist die Nichtanerkennung der Werbungskosten mit dem Hinweis auf das nicht erzielte Einkommen rechtmäßig?
LG
Noah