Restwert beim Verkauf von Anlage falsch - Sonderabschreibung wird verworfen

  • Hallo, ich brauche nach langer Zeit mal wieder Hilfe:

    Ich will einen PKW 3 Jahre nach der Anschaffung aus dem Betriebsvermögen verkaufen. Der Restwert ist in den Abschreibungsdetails unter Berücksichtigung einer Sonderabschreibung im ersten Jahr korrekt ausgewiesen.


    Wenn ich nun aber in FINANZEN eine neue Einnahme 'Verkauf von Anlagegut' erfasse, bekomme ich die folgende Meldung:


    'Sie haben in den Abschreibungsdetails manuelle Änderungen vorgenommen. Änderungen bewirken, dass die manuellen Änderungen der Abschreibungsdetails verworfen werden'.


    Und tatsächlich, wenn ich die Warnung akzeptiere, rechnet das System die Sonderabschreibung heraus und rechnet den Buchwert auf Basis einer linearen AfA neu aus. Damit ist aber der Restwert viel zu hoch. Was ist die Ursache und wie kann ich die Buchung dennoch korrekt erledigen?

  • Nachtrag zur Fehlerursache nach intensiverem Hinschauen:


    MeinBüro "bügelt" die zurückliegende, bereits geltend gemachte Sonderabschreibung beim Verkauf des Anlagenguts sozusagen linear ein, wie man in den AfA-Details nach dem Verkauf des Anlagenguts sehen kann. Auch wenn dies nichts mit der realen Vergangenheit zu tun hat, wäre dies an sich nicht tragisch, weil das Anlagengut ja nun eh verschwindet und es sieht so aus, als wenn dieses "Einbügeln" gemacht wird, um die MONATLICHE Abschreibung auszurechnen.

    Allerdings benutzt MeinBüro den Restbuchwert Ende abgelaufenes Jahr offenbar intern erst NACH dem "Einbügeln" statt vorher und somit ist dieser Wert falsch (in meinem Fall: viel zu hoch).


    Siehe auch PDF-Datei.

  • Hallo,

    habe gerade mal versucht das nachzuvollziehen.

    Zuerst einmal wundert mich, das ich nicht einfach einen Verkaufsbeleg (Auftrag-Lieferschein-Rechnung) schreiben kann, in dem ich das Fahrzeug erfasse, ausliefere und berechne und es dann ordnungsgemäß verbucht wird. Wieso kann ich dort keine Anlagegüter einlesen. Sollte man die auch als Artikel anlegen und kann man dann Artikel und Anlagegut verknüpfen (ich habe allerdings die Module Auftrag und Lager)
    Meinen letzten Firmenwagen habe ich vor Einführung MeinBüro beim Händler eingetauscht und der wollte von mir eine Rechnung darüber, die dann mein Steuerberater verbucht hat.


    Dann bin ich alternativ mal in ein Anlagegut gegangen (Stammdaten - Anlagenverzeichnis), dort gibt es mit Rechtsklick oder F11 auf dem einzelnen Anlagegut unter "Bearbeiten" den Punkt "Abschaffung buchen". Den habe ich jetzt aber nicht ausprobiert, nachher klemmt dann wieder was in meinen Auswertungen.....

    Deinen Weg über Finanzen kann ich nicht nachvollziehen. Hast du es über "manuelle Buchungen" probiert?


    Gruß

    Peter

  • Deinen Weg über Finanzen kann ich nicht nachvollziehen. Hast du es über "manuelle Buchungen" probiert?

    Hallo Peter19,

    vielen Dank, dass Du mir helfen willst.

    Ich hatte das Fahrzeug wie fogt ausgebucht: FINANZEN||Zahlungen/Bank/Kasse||NeueEinnahme||Anlagevermögen(Verkauf von Anlagegut). Das hat ja auch geklappt, aber eben mit einem falsch berechneten Restwert, in welchem die Sonderabschreibung ignoriert wurde.

    Über manuelle Buchungen wäre vielleicht eine Umgehung, aber da fehlt mir leider der fachliche Hintergrund über die genauen Konten und Gegenkonten, die ich dann bebuchen muss.

    Dann bin ich alternativ mal in ein Anlagegut gegangen (Stammdaten - Anlagenverzeichnis), dort gibt es mit Rechtsklick oder F11 auf dem einzelnen Anlagegut unter "Bearbeiten" den Punkt "Abschaffung buchen".

    Vielen Dank für den Hinweis auf diesen Weg. Er führt allerdings zum selben Ziel, nämlich die Warnung 'Sie haben in den Abschreibungsdetails manuelle Änderungen vorgenommen. Änderungen bewirken, dass die manuellen Änderungen der Abschreibungsdetails verworfen werden' und somit wieder zum falschen Restwert.

    Der Rechenalgorithmus von MeinBüro hat halt den Fehler, die Sonderabschreibung zu ignorieren.


    Gruß

    Udo

  • Zuerst einmal wundert mich, das ich nicht einfach einen Verkaufsbeleg (Auftrag-Lieferschein-Rechnung) schreiben kann, in dem ich das Fahrzeug erfasse, ausliefere und berechne und es dann ordnungsgemäß verbucht wird.

    Das geht in WISO Mein Büro in der Tat nicht. Dazu gibt es hier schon diverse Beiträge. Bei deltra/Buhl geht man anscheinend davon aus, dass man für Anlagenverkäufe manuelle, also außerhalb des Programms eine Rechnung schreibt. Alternativ kann man sich vom Käufer eine Gutschriftsrechnung ausstellen lassen.

    Den habe ich jetzt aber nicht ausprobiert, nachher klemmt dann wieder was in meinen Auswertungen.....

    Deshalb benutze ich für solche Versuche stets den Demomandanten.


    Ich habe versucht es nachzuvollziehen. Der Weg über ZAhlung Bank/Kasse die Einnahme zuzuordnen, ist schon der angedachte Weg, wie auch die Meldung zeigt, wenn man über den Button "Abschaffung buchen" im Anlageverzeichnis geht.

    Zunächst ließ mich das Programm gar keine Abschaffung buchen, weil es keinen Restwert ermitteln konnte. Ich hatte das Av so angelegt, dass es diesen Dezember ausläuft. Damit gab es einen Wert, aber unter einem Jahr Restlaufzeit geht vielleicht nicht? Nachdem ich die Restlaufzeit um 2 Jahre verschobenen hatte, konnte gebucht werden. Ohne Sonder-Afa alles korrekt. Also das Programm ermittelte den Restwert zum 30.9.21, die steuerrechtlichen Details kenne ich jetzt nicht aus dem Hut, ob der Oktober noch mitzuzählen wäre oder nicht. Ich gehe erst mal davon aus, das stimmt.


    Nun wollte ich eine Sonder-Afa einfügen. Jetzt ist das Thema schon so lange für mich her ...

    Ich habe unter Abschreibungsdetails den Haken Sonder-Abschreibung gesetzt und die Variante ohne Kfz ausgewählt. Anschließend in 2 Jahren manuell Beträge als Sonder-AfA eingestellt. Nach Buchen der Abschaffung, wird diese einfach gelöscht. Das die Sonder -Afa in die alten Abschreibungen "eingebügelt" werden kann ich weder bei mir noch bei Dir nachvollziehen. Meines Erachtens wird einfach alles auf Standard gesetzt. Das sollte meines Wissens nicht so sein. Das Programm muss doch den Wert gemäß Buchhaltung (anteiliges Jahr natürlich berechnet) nehmen und kann nicht einfach rückwirkend alles neu berechnen?! Schon mal im Forum gesucht, ob das Problem schon mal auftauchte? Ansonsten bleiibt wohl nur der Support.

  • Das Interessante ist, dass die Sonder-Afa-Buchung in der Vergangenheit aber erhalten bleibt. Die Buchhaltung stimmt also zumindest in der Vergangenheit. Prüf das mal bei Dir.


    ich habe den korrekten Jahresanfangsrestwert jetzt manipuliert, in dem ich nach entfernen der Abschaffung (sonst ist das Anlagegut geblockt) Abgänge gebucht habe. Das war aber mühsam, weil der genaue Wert erst durch probieren bestimmt werden musste. Denn jedesmal ändern sich natürlich die Abschreibungen der Folgejahre. So wurden aus 2 x 100 Euro Sonder-Afa 100,90 und 111,93. Damit stimmt wegen der geänderten monatlichen Abschreibungen im aktuellen Jahr imemr noch nicht der automatisch ermittelte Restwert, aber schon mal näherungsweise. Man müsste also noch einmal einen Abgang für die Monate im aktuellen Jahr einstellen. Danach dann die Abschaffung buchen. In die Buchhaltung gehen die Abgänge übrigens nicht ein.

    Der Weg kann es ja trotzdem nicht sein.

    Die Meldung weist aber darauf hin, dass man sich dessen bewusst war, das Entfernen der Sonder-Afa also in Kauf genommen wurde. Doch wie stellt sich Buhl nun die Umsetzung in so einem Fall vor?

  • Die Meldung weist aber darauf hin, dass man sich dessen bewusst war, das Entfernen der Sonder-Afa also in Kauf genommen wurde. Doch wie stellt sich Buhl nun die Umsetzung in so einem Fall vor?

    Antwort: Es gibt hierzu keine Idee bei Buhl! Mein Finanzbeamter wird den Fehler wohl nachträglich in meinen Elsterdaten korrigieren müssen!


    Der Support hat sich dieses dicken Fehlers angenommen, wirkt aber völlig hilflos: "es ist nicht in der Software abzubilden".

    Zitat des Support:
    "Diese Meldung erscheint, wenn man die Tabelle der Abschreibung manuell anpasst und dann die Abschaffung gebucht wird. Bei der Prüfung Ihres gewünschten Vorgehens wurde deutlich, dass jenes so nicht in der Software abzubilden ist. Daher können wir Ihnen keinen Workaround anbieten. Sie können gerne prüfen, ob nicht bereits weitere Kunden von uns mit dem gleichen oder ähnlichen Sachverhalt die Frage bereits in unserem Forum mitgeteilt und sich gegenseitig mit buchhalterischen Tipps weitergeholfen haben".


    Das Fazit heißt: Buhl MeinBüro kann unterjährige Restwerte eines Anlagenguts dann und nur dann berechnen, wenn es sich um eine lineare Abschreibung handelt und der Abschreibungsplan (die sogenannten Abschreibungsdetails) in keiner Weise jemals 'berührt' wurden. Das ist sehr sehr enttäuschend!

    Unglücklicherweise kann ich hier auch mit manuellen Buchungen nicht leben; denn alle Versuche, die Anlage dann zum Schweigen zu bringen, dass sie sich weder als Abschreibung noch als Anlagenabgang in der EÜR auswirkt, scheitern und führen nur zu der Fehlermeldung


    'Sie haben in den Abschreibungsdetails manuelle Änderungen vorgenommen. Änderungen bewirken, dass die manuellen Änderungen der Abschreibungsdetails verworfen werden' .


    Somit kommt es zu zu falschen AfA- und Restwerten der Vergangenheit und in Folge dessen zu einer fehlerhaften Anlage AVEÜR. Punkt!

  • Jetzt mal ganz unbürokratisch vom "Nicht-Buchhalter" gedacht:

    Was passiert denn, wenn du das Anlagegut zum Buchwert ausbuchst und dann dem Käufer eine ganz normale Rechnung über den vereinbarten Kaufpreis ausstellst, in der du dem Artikel Auto als EK den Buchwert hinterlegst.

    Dann müsste doch Buchhalterisch alles stimmen, oder?

    :?: :/

  • Ich habe das Problem nun wie folgt gelöst.

    1. Ich benutze ganz normal die dafür vorgesehene Funktion FINANZEN||ZAHLUNGEN BANK/KASSE||NEUE EINNAHME||VERKAUF VON ANLAGEGUT, wobei ich die berühmte Fehlermeldung 'Änderungen bewirken, dass die manuellen Änderungen der Abschreibungsdetails verworfen werden' ignoriere.
      Das Resultat ist, dass das Anlagegut nun ausgebucht ist und der Erlös und die Umsatzsteuer korrekt verbucht werden, nur der Anlagenabgang (Konto 2315 ==> 320) hat einen zu hohen Wert (weil ja die Sonder-AfA nicht eingerechnet wurde).
    2. Ich errechne den Fehlbetrag des Anlagenabgangs (von MB errechneter falscher Restwert minus tatsächlicher richtiger Restwert). Ich korrigiere die buchhalterische Seite durch eine reziproke manuelle Zusatzbuchung in Höhe dieses Fehlbetrags (Konto 320 ==> 2315). Nun bin ich in der Buchhaltung sauber, aber EÜR weist noch den zu hohen Restwert aus, weil dieser nämlich aus der AVEÜR übernommen wird.
    3. Ich korrigiere die AVEÜR bezüglich der Spalten 'Buchwert zu Beginn' und 'Abgänge'. Hiermit wird auch die EÜR korrekt!

    Mein konkretes Beispiel habe ich als PDF dokumentiert.Entnahme_Golf_aus_Anlagenbestand_Final.pdf

  • Von mir ebenfalls vielen Dank für deinen Lösungsweg!! Ich stand aktuell vor genau dem selben Problem.


    Jedoch bin ich einmal mehr von der Software MeinBüro und auch dem Support enttäuscht.

    Es ist ja nicht unüblich, Sonderabschreibungen an Anlagengütern vorzunehmen. Anscheinend haben die Entwickler dies auch so gesehen und die Funktion deshalb eingebaut. Leider wurde diese Funktion "Sonderabschreibung" nur nicht zu Ende gedacht und der Anwender hat im Nachhinein ein Problem. Als Anwender gehe ich eigentlich davon aus, dass solche Funktionen abschließend in allen Variationen getestet wurden und funktionieren. Keiner ist perfekt, aber spätestens nach Auffallen des Mangels sollte dieser durch ein Update gelöst werden.


    Dass der Support für einen bekannten Mangel in der Software keinen anwenderfreundlichen Workaround bieten kann, ist dazu noch mehr als ärgerlich.

    Da erwarte ich schon mehr...