Angaben zur Umsatzsteuer

  • Hallo Zusammen,


    Mein Problem in Kürze:


    - Habe eine Vollzeitbeschäftigung als Angestellter - stinknormaler 9 to 5 Job - soweit so gut

    - Habe (aber) eine weitere Beschäftigung als " Freier Mitarbeiter " - Als Dozent - ....Ergo Freiberufliche Tätigkeit.


    Bei der Angabe zur Umsatzsteuer hat man 5 Möglichkeiten - Alle Honorarabrechnungen zusammengezählt verdiene ich Brutto im Jahr < 22 000 € - eher so rund um 12. 000 €


    Frage

    a) Gilt für mich die Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung ?! Laut def. müsste es zutreffen.

    b) Warum wird in dem Wiso Steuer Sparbuch - /Software trotzdem die Umsatzsteuer je nach 19% /16%-Halbjahr/ etc.. abgezogen ? (obwohl in der Kleinunternehmer-R die USt. entfällt)

    Das ist verwirrend!

    c) Bin ich rechtlich als "Betrieb" gesehen? Habe ich tatsächlich Betriebseinnahmen?

    d) Wo kann ich speziell zu dieser Tätigkeit meine Werbungskosten deklarieren ?

    e) Oder ist alles falsch und ich kann meine freiberufliche Lehr-Tätigkeit als Nebenberufliche Tätigkeit geltend machen....


    Für jede Antwort dankbar!

    Es ist ein Dschungel. :censored:


    Viele Grüße


    "Omelett"

    • Offizieller Beitrag

    a) Gilt für mich die Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung ?! Laut def. müsste es zutreffen.

    Das kann nach Deinen Angaben niemand sagen. Vielleicht solltest Du Dir den § 19 UStG noch einmal von vorne beginnend Wort für Wort durchlesen. ;)


    b) Warum wird in dem Wiso Steuer Sparbuch - /Software trotzdem die Umsatzsteuer je nach 19% /16%-Halbjahr/ etc.. abgezogen ? (obwohl in der Kleinunternehmer-R die USt. entfällt)

    Weil Du die Kreuzchen so gesetzt haben wirst.


    c) Bin ich rechtlich als "Betrieb" gesehen? Habe ich tatsächlich Betriebseinnahmen?

    Du bist Unternehmer und hast selbstverständlich Betriebseinnahmen.


    d) Wo kann ich speziell zu dieser Tätigkeit meine Werbungskosten deklarieren ?

    Das nennt man dann entsprechend Betriebsausgaben und ist in der Software auch so beschriftet.


    e) Oder ist alles falsch und ich kann meine freiberufliche Lehr-Tätigkeit als Nebenberufliche Tätigkeit geltend machen....

    Auch das kann nach Deinen Angaben niemand zu 100% zutreffend beantworten.


    Es ist ein Dschungel. :censored:

    Dann wäre ein Angehöriger der steuerberatenden Berufe der richtige Ansprechpartner für Dich. ;)