Hallo!
Zum 1. Juli 2020 hatte ich mich selbständig gemacht und war dadurch gezwungen, mein privates Auto als Firmenwagen in das Betriebsvermögen aufzunehmen, da ich mehr als 50% geschäftlich unterwegs war. Zum 1. Juli 2021 bin ich wieder in das Angestelltenverhältnis gewechselt und möchte nun mein Auto wieder aus dem Betriebsvermögen herausnehmen und privat nutzen, also nicht verkaufen. Wie muss ich das richtig verbuchen?
Vielen Dank vorab
Martin