Hallo zusammen, ist die Inanspruchnahme der Abschreibung für das häusliche Arbeitszimmer bzw. für das Gebäude im Fall Wohnrecht für den Steuerzahler möglich?
Die Details sind:
Vater (als einziger Eigentümer) übeträgt mit Kaufvertrag das Haus dem Kind. Notariel wird ein Wohnrecht für den Vater gesichert.
Der Vater fragt sich, ob die Gebäude-Abschreibung beim häuslichen Arbeitszimmer in der Steuererklärung überhaupt einen Sinn macht.
Das Kind ist nicht steuerpflichtig.
Es wird keine Miete bezahlt.
Vielen Dank für jeden Ratschlag!