Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung bei Mini-Job – aber wo findet man ihn?

  • Hallo liebes Forum.


    Ich habe da mal eine Frage die uns beschäftigt.


    Meine Frau hat einen €450 Job und zahlt freiwillig in die Rentenversicherung ein. Das habe ich auch in das Programm unter „weitere Rentenversicherungen“ – „Minijob Arbeitnehmeranteil“ gemacht. Nun möchte das Programm unter „Minijob Arbeitgeberanteil“ den Arbeitgeberanteil wissen. Ich kenne ihn nicht und finde ihn auch nicht auf einer ihrer Abrechnungen.

    Was kann ich machen oder mache ich da etwas falsch?



    Vielen Dank.

    • Offizieller Beitrag

    Ich kenne ihn nicht und finde ihn auch nicht auf einer ihrer Abrechnungen.

    Sind die nicht zu bescheinigen? Im Zweifel doch auch durch die Deutsche Rentenversicherung etc.? Ich bin da kein Experte, aber ist da nicht der normale Beitrag 18,6% und dann eben der AG-Beitrag davon 15%?


    Geringfügig entlohnt Beschäftigte (Minijobber) - Quelle: Deutsche Rentenversicherung


  • Moin,


    hat denn die holde Gattin keine Lohnsteuerbescheinigung erhalten (gibt es u. U. ja auch für Minitätige ;) ) - ansonsten müsste doch ein Abzugsbetrag auf der monatlichen Abrechnung erscheinen ?


    Viele Grüße

    Maulwurf

  • Vorab vielen Dank für die Antwort.


    Ich habe auch noch ersucht etwas im Internet zu recherchieren und habe dann versucht zu rechnen.


    Im unserem Fall beträgt der Arbeitnehmeranteil in Summe €146,19. Wenn das die 3,6% sind und der Arbeitgeber 15% zahlt, dann wäre das 146.19 geteilt durch 3.6 mal 15 = 609,125. Ist das so richtig oder habe ich da wieder etwas falsch verstanden?

  • Eine Lohnsteuerbescheinigung hat sie leider noch nie bekommen. Ein Abzugsbetrag ist leider nicht aufgeführt.

    • Offizieller Beitrag

    Im unserem Fall beträgt der Arbeitnehmeranteil in Summe €146,19. Wenn das die 3,6% sind und der Arbeitgeber 15% zahlt, dann wäre das 146.19 geteilt durch 3.6 mal 15 = 609,125. Ist das so richtig oder habe ich da wieder etwas falsch verstanden?

    Rechnerisch zutreffend. Allerdings interessiert sich das FA nur für nachgewiesene bzw. glaubhaft gemachte Beträge. Du musst also schon in irgendeiner Form einen Nachweis haben. Und letztlich wird Dir doch der Rentenversicherungsträger oder die Minijob-Zentrale am Jahresende bzw. zu Beginn des folgenden Kalenderjahres die im Vorjahr eingezahlten Beträge bescheinigen. Alles andere würde mich doch sehr wundern.

  • Im unserem Fall beträgt der Arbeitnehmeranteil in Summe €146,19. Wenn das die 3,6% sind und der Arbeitgeber 15% zahlt, dann wäre das 146.19 geteilt durch 3.6 mal 15 = 609,125. Ist das so richtig oder habe ich da wieder etwas falsch verstanden?

    Rechnerisch zutreffend. Allerdings interessiert sich das FA nur für nachgewiesene bzw. glaubhaft gemachte Beträge. Du musst also schon in irgendeiner Form einen Nachweis haben. Und letztlich wird Dir doch der Rentenversicherungsträger oder die Minijob-Zentrale am Jahresende bzw. zu Beginn des folgenden Kalenderjahres die im Vorjahr eingezahlten Beträge bescheinigen. Alles andere würde mich doch sehr wundern.

    Also der Arbeitnehmeranteil steht ja auf der Abrechnung vom Dezember fürs ganze Jahr. Den Arbeitgeberanteil habe ich halt ausgerechnet und reiche die Steuern einfach ein. Mal schauen was passiert. Habe ja nur noch eine Woche Zeit.