Keine Unveränderbarkeit / Nachvollziehbarkeit bei Buchungen (GoBD)

  • Hallo,
    ich stehe gerade auf dem Schlauch und bin nicht sicher, ob ich bisher falsch mit dem System umgehe oder etwas übersehe:


    Ich komme vom WISO EÜR Programm. Dort war es (m.E. korrekterweise) so, dass nach Festschreibung von Buchungen alle nachträglichen Änderungen zu einem Storno der Ursprungsbuchung und einer neuen Korrekturbuchung (mit neuer lfd. Nummer) geführt haben.


    In Mein Büro ist das nicht so (außer bei den vom System erstellten Belegen wie Ausgangsrechnungen).

    Wenn ich sagen wir im Januar eine Eingangsrechnung erfasst habe, in der Eingangsrechnung eine Sachkontozuordnung vornahm, die Zahlung auch im Januar über das Girokonto erfolgte, ich dann im Bankkonto die Zahlung der Eingangsrechnung zugeordnet habe und heute nachträglich das Sachkonto ändere, dann erscheint in allen Auswertungen und Exportdateien mit Datum der damaligen Buchung nur noch das neue Sachkonto - nirgends mehr das alte. Die Ursprungsbuchung wird überschrieben.


    Auch im Änderungsprotokoll werden bei Eingangsrechnungen nirgends die FiBu-Konten protokolliert.


    Gemäß der GoBD müssen jedoch sowohl die Belege als auch die Buchungen unveränderlich bzw. nachvollziehbar sein.
    Verbuche ich falsch? Übersehe ich etwas?
    Danke!

  • Im Buchungsjournal sind die Änderungen ersichtlich. Der Hersteller gibt an eine zulässige und konforme Software zu liefern, mehr muss man nicht wissen. Ob Du nun Dinge änderst liegt ja an Dir, nur das zu ändern, was auch zu keinen Problemen führt. Rechnungen und Belege stornieren und neu anlegen geht ja auch.

  • Das ist leider so nicht richtig. Im Buchungsjournal wird wie von mir beschrieben die Ursprungsbuchung überschrieben, aber nicht storniert und neu gebucht.

    Und leider ist es nicht so einfach, sich auf die Software "blind" zu verlassen. Die Verantwortung bleibt beim Unternehmer, s. entsprechende Steuerprüfungsberichte.

  • das Buchungsjournal zeichnet auf was gemacht wurde, ob Buchungen jetzt überschrieben oder storniert und neu gebucht werden, hängt von Deiner Arbeitsweise ab. Wenn die Software GoBD konform ist, hängt es an Dir, wie Du arbeitest.

  • in der Eingangsrechnung eine Sachkontozuordnung vornahm, die Zahlung auch im Januar über das Girokonto erfolgte, ich dann im Bankkonto die Zahlung der Eingangsrechnung zugeordnet habe und heute nachträglich das Sachkonto ändere,

    solange die Umbuchung innerhalb der gleichen Kontenklasse, mit den gleichen Steuermerkmalen ist, handelt ist es nur eine Umbuchung und muss nicht storniert werden.

  • in der Eingangsrechnung eine Sachkontozuordnung vornahm, die Zahlung auch im Januar über das Girokonto erfolgte, ich dann im Bankkonto die Zahlung der Eingangsrechnung zugeordnet habe und heute nachträglich das Sachkonto ändere,

    solange die Umbuchung innerhalb der gleichen Kontenklasse, mit den gleichen Steuermerkmalen ist, handelt ist es nur eine Umbuchung und muss nicht storniert werden.

    Ach das ist interessant und habe ich bisher auch nicht gewusst. Hast Du dafür zufällig eine Quelle, falls das irgendwann mal bei einer Prüfung aufkommt? Habe dazu nichts finden können.

  • Das ist leider so nicht richtig. Im Buchungsjournal wird wie von mir beschrieben die Ursprungsbuchung überschrieben, aber nicht storniert und neu gebucht.

    Und leider ist es nicht so einfach, sich auf die Software "blind" zu verlassen. Die Verantwortung bleibt beim Unternehmer, s. entsprechende Steuerprüfungsberichte.

    Für das "Buchungsjournal" selbst gibt es meines Wissens keine gesetzlichen Vorgaben; für GobD schon; Und hier hakt es gewaltig. Unterjährig werden auch gerne mal die "Buchungssätze neu geschrieben" etc.

    Konfrontier dochmal Buhl per Ticket damit und berichte uns.


    Offtopic (Auch wenn ich mich zu xten male wiederhole): Jeder, der glaubt mit Wiso Mein Büro oder ähnlichen Programmen (Werbeversprechen) seine gewerbliche Steuererklärung selbst machen zu können ist schlussendlich auch selber schuld.

    Wenn das seit Jahren bei jemandem bisher funktioniert hat, heisst das nicht dass Ihm das bei einer Prüfung mind. 5 Jahre rückwirkend um die Ohren fliegt.

  • in der Eingangsrechnung eine Sachkontozuordnung vornahm, die Zahlung auch im Januar über das Girokonto erfolgte, ich dann im Bankkonto die Zahlung der Eingangsrechnung zugeordnet habe und heute nachträglich das Sachkonto ändere,

    solange die Umbuchung innerhalb der gleichen Kontenklasse, mit den gleichen Steuermerkmalen ist, handelt ist es nur eine Umbuchung und muss nicht storniert werden.

    Soweit ich weiß müssen Kasse täglich und alle anderen unbaren Vorgänge monatlich festgeschrieben werden. Wenn die Umbuchung also innerhalb der Monatsfrist.....

    Aber wir sind hier nicht im Buchungsratgeber für Freiberufler ;)

  • Für das "Buchungsjournal" selbst gibt es meines Wissens keine gesetzlichen Vorgaben; für GobD schon;

    ;) dann google mal ...Link mit PDF-download


    die GoB (jetzt weil alles Digital -elektronisch ist GobD) gibt auch vor was das Buchungsjournal bedeutet und auszusagen hat

    3. Allgemeine Anforderungen - 3.5. Aufzeichnen der allgemeinen Geschäftsvorfälle u.s.w.

    3.5 gibt es im pdf nicht

    "Buchungsjournal" auch nicht...

    Du meinst sicher 5.3 mit "Journal"

    Also durchaus dehnbar die Begriffe

  • Unter 3.2.3

    Wie ich schrieb steht dort kasse täglicher Abschluss.

    Unbar allerdings schon innerhalb von 10 Tagen.


    Würde mich mal interessieren wie das in den GobD Ausgabedateien momentan aussieht ?

  • 5.3

    Verbuchung im Journal

    :S Wahrscheinlich ist mit der "Verbuchung im Journal" gar nicht das "Buchungsjournal" von Wiso gemeint !? Frag doch mal Buhl.