Kleingewerbe vorweggenommene Betriebsausgaben

  • Hallo Community,


    ich bin neu im Forum und habe mich mit der Suchfunktion schon vertraut gemacht:)

    Ich konnte zahlreiche Einträge zu vorweggenommenen Betriebsausgaben finden, nur leider keine konkrete Lösung dafür. Hier meine Situation:


    Kleingewerbeanmeldung im Januar 2021. Vorweggenommene Betriebsausgaben (Laptop, Plotter etc.) hatte ich aber in 2020.


    Ich nutze Wiso Steuer Sparbuch 2022 Version 29.01


    In der EüR Rechnung kann ich keine Buchungen hinterlegen, da der Zeitraum der Beschaffung in 2020 war.

    Die klassische Einkommenssteuererklärung für 2020 habe ich im März 2021 abgegeben. Hier kann ich also keine Eintragungen mehr vornehmen.

    Beim Versuch den Laptop etc. in das Anlagevermögen zu buchen, kann ich zwar anwählen, dass der komplette Betrag von ca. 630€ (<800€) in 2021 angesetzt werden soll, nur leider berechnet er es nicht.

    Zudem habe ich noch diverse Kleinteile RHB Stoffe (einzelner Warenwert < 20€) aus 2020 die im Anlagevermögen nicht wirklich was zu suchen haben.


    Ich würde mich riesig freuen, wenn jemand ein bisschen Licht ins Dunkel bringen kann und eine Lösung/ Work-around kennt.


    Vielen Dank & Grüße

    Aaron

  • Hoffentlich ist der Einkommensteuerbescheid für 2020 noch nicht endgültig (die üblichen Anmerkungen zu § 165 AO helfen hier nicht), denn dann kannst du dir die vorweggenommenen Betriebsausgaben sparen. Diese gehören in das Jahr der Anschaffung und hier in die Anlage G.

    Anlagegüter im Wert über 800 Euro werden über die Nutzungsdauer (Laptop drei Jahre z. B.) abgeschrieben, das heißt, es geht nur ein Teil der Anschaffungskosten sofort in den steuerlich wirksamen Aufwand. Du kannst diese Güter zwar im Anlagevermögen anlegen, aber eben im Jahr 2020. Die Abschreibungen für 2020 sind somit verloren.

    Die Kleinteile gehören zu den Waren (Umlaufvermögen) oder zum Betriebsbedarf, je nachdem, was du damit machst. Aber auch hier: 2020 gekauft, 2020 Betriebsausgaben.

    Tipp: lege die Geräte (Laptop, Plotter) etc. zum 1.1. 2021 (oder dem Datum der Gewerbeanmeldung) in dein Betriebsvermögen als gebraucht ein mit den um die Abschreibungen 2020 gekürzten Werten und RLZ bis zum regulären Ende. Das müsste gehen, dann hast du zumindest die Abschreibungen für die nächsten Jahre gesichert. Die Kleinteile ebenso einlegen mit dem zum 1.1. oder entsprechenden Datum "beizulegenden Wert" (was waren diese Anfang des Jahres noch wert?). Einlegen heißt Privateinlage.

  • um die Abschreibungen 2020 gekürzten Werten und RLZ bis zum regulären Ende. Das müsste gehen, dann hast du zumindest die Abschreibungen für die nächsten Jahre gesichert.

    ... gekürzten Wert und Restlaufzeit bei 630,-- Anschaffungskosten :/

    Laptop etc. in das Anlagevermögen zu buchen, kann ich zwar anwählen, dass der komplette Betrag von ca. 630€ (<800€)


    lege die Geräte (Laptop, Plotter) etc. zum 1.1. 2021 (oder dem Datum der Gewerbeanmeldung) in dein Betriebsvermögen als gebraucht ein

    :thumbsup:

  • Hallo zusammen,


    erstmal Danke für die schnellen Antworten!

    Das mit der Abschreibung wäre eine Möglichkeit nur "schenkt" man dadurch einen Teil der Abschreibung her und das möchte ich eigentlich vermeiden.

    Ich habe heute mit dem Finanzamt telefoniert und der Mitarbeiter gab mir den Tipp eine gesonderte EÜR für 2020 zu erstellen.

    Das kann man direkt über Elster machen also ohne Wiso Steuersparbuch.


    Mich hat das alles ein wenig gewundert, nachdem die Gewerbegründung ja erst im Januar 2021 stattgefunden hat aber ok ;)

    Ich halt euch auf dem laufenden ;)

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe heute mit dem Finanzamt telefoniert und der Mitarbeiter gab mir den Tipp eine gesonderte EÜR für 2020 zu erstellen.

    Die musst Du so oder so erstellen, auch wenn "nur" vorweggenommene Betriebsausgaben vorliegen. Allerdings kann sich der Bearbeiter auch nicht so leicht über die Abgabenordnung (AO) hinwegsetzen, wenn Du für 2020 bereits einen Steuerbescheid erhalten hast und dieser bereits bestandskräftig sein sollte. Und Du hast ja geschrieben:

    Die klassische Einkommenssteuererklärung für 2020 habe ich im März 2021 abgegeben. Hier kann ich also keine Eintragungen mehr vornehmen.

    Da sollte dann ja mittlerweile auch ein Steuerbescheid vorliegen.