Hallo,
Ich habe für einen Teil von 2020 ein ausländischen Arbeitgeber ohne Betriebsstätte im Inland gehabt. Die Tätigkeit wurden im Inland durchgeführt und keine Steuern im Ausland einbehalten. In der Anlage N gebe ich das nun an um es zu versteuern, aber Sozialversicherungsbeiträge wurden über ein Steuerbüro abgeführt. Wo trage ich diese denn ein? Danke!