Hallo und ein Frohes Neues Jahr!
Meine beiden nicht volljährigen Kinder haben Sparkonten mit Zinseinnahmen (Festgeld). Muss ich das in meiner Einkommenssteuererklärung mit angeben?
Viele Grüße
Hallo und ein Frohes Neues Jahr!
Meine beiden nicht volljährigen Kinder haben Sparkonten mit Zinseinnahmen (Festgeld). Muss ich das in meiner Einkommenssteuererklärung mit angeben?
Viele Grüße
Meine beiden nicht volljährigen Kinder haben Sparkonten mit Zinseinnahmen (Festgeld). Muss ich das in meiner Einkommenssteuererklärung mit angeben?
Nein. Wenn, dann muss für die Kinder ggf. jeweils eine eigene Steuererklärung abgegeben werden.
Mehr dazu über die Forumssuche.
Meine beiden nicht volljährigen Kinder haben Sparkonten mit Zinseinnahmen (Festgeld). Muss ich das in meiner Einkommenssteuererklärung mit angeben?
Das kommt darauf an, wer letztlich Verfügungsmacht über das Vermögen hat.
Kapitalübertragung auf Kinder - Quelle: Buhl steuernsparen.de
Vielen Dank für die hilfreiche Antwort!