Hallo, die Suchfunktion hat mich leider nicht weiter gebracht. Ich bin ganz normal Angestellter und habe seit 2021 zusätzlich ein Nebengewerbe in der Versicherungsvermittlung angemeldet. Jahresprovisionsertrag waren rund 4200 €, also sehr gering. In welcher Einkunftsart muss ich das im Programm eintragen, irgendwie finde ich keine passende Lösung. Vielen Dank für Eure Unterstützung.
Welche Einkunftsart ist das Nebengewerbe?
- Handyplanet
- Erledigt
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Ich bin ganz normal Angestellter und habe seit 2021 zusätzlich ein Nebengewerbe in der Versicherungsvermittlung angemeldet. Jahresprovisionsertrag waren rund 4200 €, also sehr gering. In welcher Einkunftsart muss ich das im Programm eintragen, irgendwie finde ich keine passende Lösung.
Da Du doch beim örtlich zuständigen Gewerbeamt ein entsprechendes Gewerbe angemeldet hast, sollte doch eigentlich klar sein, dass insoweit Einkünfte aus Gewerbebetrieb i.S.§ 15 EStG gegeben sind. Das sollte sich schon aus den Dir seinerseits zugegangenen Unterlagen des Gewerbeamtes ergeben.
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miwe4
Hat das Thema aus dem Forum Einkommensteuer nach WISO Steuer-Sparbuch verschoben. -
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Gewinnermittlung Paragraf 4 ABS. 3???
Ja steht doch da. Einnahmen-Überschuss-Rechnung i.S. § 4 Absatz 3 EStG:
Zitat(3) 1Steuerpflichtige, die nicht auf Grund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, und die auch keine Bücher führen und keine Abschlüsse machen, können als Gewinn den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ansetzen. 2Hierbei scheiden Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben aus, die im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmt und verausgabt werden (durchlaufende Posten). 3Die Vorschriften über die Bewertungsfreiheit für geringwertige Wirtschaftsgüter (§ 6 Absatz 2), die Bildung eines Sammelpostens (§ 6 Absatz 2a) und über die Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung sind zu befolgen. 4Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, für Anteile an Kapitalgesellschaften, für Wertpapiere und vergleichbare nicht verbriefte Forderungen und Rechte, für Grund und Boden sowie Gebäude des Umlaufvermögens sind erst im Zeitpunkt des Zuflusses des Veräußerungserlöses oder bei Entnahme im Zeitpunkt der Entnahme als Betriebsausgaben zu berücksichtigen. 5Die Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens im Sinne des Satzes 4 sind unter Angabe des Tages der Anschaffung oder Herstellung und der Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder des an deren Stelle getretenen Werts in besondere, laufend zu führende Verzeichnisse aufzunehmen.
Du solltest dringendst einmal eine steuerliche Erstberatung in Anspruch nehmen, wenn es hier schon hängt. Wirklich alles immer selber machen zu wollen, kann auch schnell mal daneben gehen. Und wir dürfen hier nach dem Steuerberatungsgesetz keine Steuerberatung machen.
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Es geht hier nur um die Frage WO ich das im Programm eintrage!!!! Nicht um eine Bedienung wie Du so schön hinzugefügt hast.
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Es geht hier nur um die Frage WO ich das im Programm eintrage!!!! Nicht um eine Bedienung wie Du so schön hinzugefügt hast.
Die Frage, wo etwas im Programm einzutragen ist, hat also nichts mit der Programmbedienung zu tun. Ok, dann halte ich mich von jetzt an aus Deinen Fragen besser raus, da ich sie offensichtlich nicht verstehe.
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Frage:
In welcher Einkunftsart muss ich das im Programm eintragen
Antwort:
dass insoweit Einkünfte aus Gewerbebetrieb i.S.§ 15 EStG gegeben sind
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Danke
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Danke
Hat also nicht mit Programmbedienung zu tun.