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SEPA-Lastschriften

Die beiden in Deutschland früher üblichen Lastschriftverfahren (“Einzugsermächtigung” und „Abbuchungsauftrag”) wurden vor einigen Jahren durch zwei SEPA-konforme Verfahren ersetzt:

  • Die SEPA-Basislastschrift hat die frühere Einzugsermächtigung ersetzt und ist anwendbar auf Girokonten aller Art. Rücklastschriften durch den Zahlungspflichtigen sind ohne Angabe von Gründen bis zu 8 Wochen nach der Kontobelastung möglich.
  • Die SEPA-Firmenlastschrift entspricht dem ehemaligen Abbuchungsauftrag. Die Firmenlastschrift darf nur zwischen Unternehmen, Institutionen und Organisationen vereinbart werden. Auf Konten von Endverbrauchern ist sie nicht anwendbar. Rückbuchungen von Firmenlastschriften sind grundsätzlich nicht möglich.

Die grundlegenden Einstellungen für SEPA-Lastschriften nehmen Sie unter “Stammdaten” “Einstellungen” – “SEPA-Lastschriften” vor:

Hier finden Sie die folgenden Eingabebereiche:

  • “Gläubiger-ID”: Achten Sie beim Eintragen Ihrer Gläubiger-ID bitte ganz genau auf eine korrekte Eingabe. Lastschriften mit fehlerhafter Gläubiger-ID werden von Ihrer Bank nicht verarbeitet. Lastschrift-Mandate mit fehlerhafter Gläubiger-ID müssen außerdem gelöscht und anschließend neu erzeugt werden.
  • “Erstellen von Firmenmandaten erlauben”: Firmenmandate entsprechen den bisherigen Abbuchungsaufträgen. Diese Lastschriftart ist ausschließlich zwischen Unternehmen, Institutionen und Organisationen zulässig.
  • “SEPA-Expresslastschrift (“COR1″) verwenden”: Falls die Inkassovereinbarung mit Ihrer Bank SEPA-Expresslastschriften (= Euro-Eillastschriften, “COR1”) zulässt, können Sie die an dieser Stelle aktivieren.
  • “Vorankündigung”: Hier können Sie die Frist für die “Markierung fälliger SEPA-Lastschriften” in der Lastschriften-Übersicht anpassen. Diese Darstellung dient nur Ihrer Information. Beim Einreichen von SEPA-Lastschriften berücksichtigt das Programm die gültigen Vorlaufzeiten Ihrer Bank.
  • “Texte für Vorankündigungen definieren”: Zahlungspflichtige haben Anspruch darauf, über den Lastschrift-Zeitpunkt, die Mandatsreferenz und Ihre Gläubiger-ID informiert zu werden. Am besten vermerken Sie diese Informationen von vornherein auf Ihren Rechnungen und / oder teilen sie Ihren Kunden automatisch per E-Mail mit. Für diesen Zweck stellt Ihnen MeinBüro hier einen einfachen Assistenten zur Verfügung, mit dem Sie die passenden Textbausteine erstellen. Sobald der Cursor im “Text”-Feld steht, erscheint die Auswahlliste “Variable einfügen”, aus der Sie (unter anderem) die erforderlichen SEPA-Platzhalter in den Textbaustein übernehmen können:

Rechnungen vorankündigen

Hinweis

Mehrfach-Textbausteine vermeiden

Wenn Sie die Textbausteine zur Vorankündigung von SEPA-Lastschriften auf Rechnungen in den “Einstellungen für SEPA-Lastschriften” definiert haben, brauchen Sie diese Angaben unter “Stammdaten” – “Kleinstammdaten” – “Zahlungsbedingungen” im Register “Lastschriften” – “Bearbeiten” unter “Text auf Rechnungen” nicht noch einmal zu machen: Anderenfalls tauchen Gläubiger-ID, Mandatsreferenz und Fälligkeitstag mehrfach auf der Rechnung auf.

Zurück zum Haupt-Einstellungen-Dialog der SEPA-Lastschriften:

Im Abschnitt “SEPA Massenänderung“ – „SEPA-Stapelverarbeitung” verbergen sich zwei komfortable Assistenten:

  • “Bankverbindungen um IBAN-/BIC ergänzen” (funktioniert nur bei deutschen Girokonten): Auf diese Weise sparen Sie sich die manuelle Abfrage und Eingabe der SEPA-spezifischen Kundeninformationen.
  • “SEPA-Mandate für alle Kunden erzeugen”: Dadurch erzeugen Sie für alle Kunden SEPA-Mandate. Voraussetzungen:
    • Kontoinhaber ist gleich Kundenname.
    • Die Anschrift des Kunden ist erfasst.
    • Als “Standard Bankverbindung” beim jeweiligen Kunden ist ein (aktives!) Online-Konto ausgewählt.
    • Im “Konditionen”-Register des Kundestamms ist für den betreffenden Kunden als Standard-Zahlungskondition das “Lastschrift”-Verfahren voreingestellt.
Bitte beachten Sie

Die Mandats-Umwandlung sowie die automatisch erzeugte “Mandatsreferenz”-Nummer müssen Sie dem jeweiligen Zahlungspflichtigen mitteilen. Das erledigen Sie am einfachsten über die bereits erwähnte Vorankündigung auf der Rechnung und / oder zusammen mit der automatischen Vorankündigung per E-Mail.

 

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