Berechnung Sonderausgaben

  • Der Ehemann hat Versorgungsbezüge (€ 20.999) erhalten, aufgrund derer das Finanzamt den Vorwegabzug bei den Versicherungsbeiträgen gekürzt hat.
    Das könnten Pensionszahlungen sein. Vermutlich hast Du bei den Versicherungen bei der Frage nach Anspruch auf steuerfreie Zuschüsse nein angekreuzt, das Finanzamt hat das aber (z.B. wegen freier Heilfürsorge) auf ja gesetzt.

  • ups, dann sind wir ja bei den Grundlagen. Und natürlich, 95% aller PC Probleme sitzen zwischen 40-60 cm vor dem Bildschirm.....


    Ich kann bei der Eingabe leider keinen Fehler finden. Das ist wohl bei eigenen Fehler häufig so.
    Die Daten, über die ich Lohnsteuerbescheinigungen habe, habe ich unter "Arbeitnehmer/Lohnsteuerbescheinigungen" eingegeben. Sieht auch alles recht Nutzerfreundlich aus und ich sehe keine andere Möglichkeit. Alle Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung sind eingetragen. Die Summe ist auch auf der Berechnung zur Günstigerprüfung vom Finanzamt korrekt angegeben.
    Die Leistungen der Rentenkasse habe ich unter "Renten/Rentenbezugsmitteilungen und Rentenbescheide/Renten aus gesetzlichen Rentenversicherungen" eingetragen. Diesen Betrag finde ich allerdings nicht auf der Berechnung zur Günstigerprüfung vom Finanzamt. Ich finde leider keine andere Möglichkeit, diese Zahlungen ins Programm einzugeben.


    Da es die letzte Steuererklärung in dieser Einnahmenzusammenstellung war, muss ich es wohl auch nicht mehr verstehen. Die nächste Erklärung bietet mir also die Chance die richtigen Eingabefelder zu finden.
    Ich danke euch für eure intensiven Bemühungen
    mineworker

    • Offizieller Beitrag

    Ich kann bei der Eingabe leider keinen Fehler finden. Das ist wohl bei eigenen Fehler häufig so.
    Die Daten, über die ich Lohnsteuerbescheinigungen habe, habe ich unter "Arbeitnehmer/Lohnsteuerbescheinigungen" eingegeben. Sieht auch alles recht Nutzerfreundlich aus und ich sehe keine andere Möglichkeit. Alle Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung sind eingetragen. Die Summe ist auch auf der Berechnung zur Günstigerprüfung vom Finanzamt korrekt angegeben.

    Aber nur, wenn man die da betroffenen Kennziffern genannt bekommt, kann man das Szenario zwecks Überprüfung des Ergebnisses mit beispielhaften Zahlen zutreffend nachstellen/überprüfen. Ansonsten kommt man eben ggf. auf andere Zahlen und stochert im dunkeln.

  • @mineworker
    Irgendwas scheint mit Deinen Eintragungen nicht zu stimmen.
    Die Abweichung von Tax zu der Berechnung des FA ergibt sich in der unterschiedlichen Anwendung der Minderung nach §10 Abs.3 Nr. 2 EStG. Bei Tax ist es der Hinweis K06, beim FA ist es die Seite 6 unteres Drittel.
    Während Tax nur 16,- € als MInderungsbetrag ansetzt, sind es beim FA 16% von 20990,- €, also 3559,- €. Die restlichen Werte ergeben sich dann aus der weiteren Berechnung. Diese 20999,- € sind in der Berechnung des FA auf Seite 1 unten als Ausgangsdaten eingetragen, Tax interpretiert offensichtlich die Ausgangsdaten anders oder es sind andere Ausgangswerte eingegeben.
    Diese Frage der unterschiedlichen Behandlung wäre als erstes zu klären, das kann an den Eingaben des Stpfl. in die Anlage N liegen.
    Wer von den beiden nun die Eintragungen falsch interpretiert, kann ich Dir mangels Fachwissens und Kenntnis der kompletten Umstände leider nicht beantworten.


    Du kannst jetzt entweder den Hinweis von Funtom befolgen, und nichts tun, dann wird Dein Einspruch weiter bearbeitet, oder aber Du bittest in Deinem Schreiben an das FA unter Verweis auf den unterschiedlichen Ansatz des Minderungsbetrages um förmliche Entscheidung und Erläuterung. Ich glaube die Erläuterungen zu den unterschiedlichen Rechenwege könnten hier einige interessieren.


    mfg web-gb

  • Danke für die Tipps und ihr habt mich mit der Nase auf einen Lösungsansatz gestoßen.


    Wie o.g. schreibt das Finanzamt meinen Arbeitslohn nach §f10 (3) S.2 EStG 2004 fest. Darin heißt es sinngemäß (neben anderen Angaben), dass "wenn ein Frühruhestandsgeld als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes (vom ehemaligen Arbeitgeber) gezahlt wird" eine Kürzung des Vorwegabzuges von 16% der geleisteten Zahlungen vorgenommen wird.
    Das wurde auch vom FG Baden-Würtenberg in einem Urteil bestätigt. Die Summe der Ausgleichszahlung vom Arbeitgeber für den Kläger ist schon beeindruckend. Siehe https://openjur.de/u/608949.html


    Allerdings wundern mich zwei Sachen.
    1.) Diese Regelung ist anscheinend auf alle Vorruheständler anwendbar.
    2.) tax2017 kürzt den Betrag um 16 € anstatt um 16 % vom Vorruhestandsgeld.
    Als Programmierer würde ich vorsorglich mal in den entsprechenden Abschnitt der Programmierung schauen. Vielleicht ist dort eine Unschärfe zu erkennen. Bei der Eingabe habe ich jedenfalls die entsprechende Angabe gemacht.
    Siehe Bild unten.


    Ich werde morgen die Unterlage zum Finanzamt zurück geben und den Einspruch zurück nehmen.
    Die in einem vorherigem Beitrag geschickten Links sind nicht mehr mit Dateien hinterlegt, weil sie nicht passwortgeschützt waren.


    Herzlichen Dank für eure Hilfe
    mineworker


    [Blockierte Grafik: http://www.familie-smock.de/Eingabe.jpg]